05.05.2026
Teil 1:
Teil 2:
Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau
1. Was ist neu seit 2024?
Die Industriekaufleute (IK) genießen unter den dualen Erstausbildungen seit Jahrzehnten ein hohes Renommee. Im vergangenen Jahrzehnt wirkten sich vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen auf das Berufsbild aus. Das modernisierte Kompetenzprofil griff diese Entwicklungen auf und trat zum 1. August 2024 in Kraft.
Das aktualisierte Berufsbild ist im Kern generalistisch ausgerichtet und technisch offen formuliert. Industriekaufleute arbeiten in Unternehmen verschiedener Branchen und Größen, die neben Produkten auch Dienstleistungen und Serviceleistungen anbieten. Kunden-, geschäftsprozess- und projektorientiertes Arbeiten zählt zu den zentralen Kernkompetenzen.
Im letzten Ausbildungsdrittel werden die betriebswirtschaftlichen Kernkompetenzen durch ein Einsatzgebiet mit einer Dauer von sechs Monaten vertieft. Das Portfolio der Einsatzgebiete wurde reduziert und ermöglicht eine erste Spezialisierung zum Ausbildungsende.
Neu sind außerdem die Standardberufsbildpositionen, die für alle modernisierten Ausbildungsberufe gelten. Themen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung von Geschäftsprozessen sind ausdrücklich Bestandteil des Berufsbildes. Diese werden in fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenzen konkretisiert.
Eingeführt wird außerdem die gestreckte Abschlussprüfung, wodurch die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Die schulischen Lernfelder sind auf die betrieblichen Inhalte abgestimmt. Sie fördern vernetztes, analytisches und problemlösendes Denken sowie Projektmanagement- und Sprachkompetenzen. Die digitale Arbeits- und Geschäftswelt ist integraler Bestandteil aller Lernfelder.
Der Beruf Industriekaufmann beziehungsweise Industriekauffrau bleibt auch künftig eine starke und bekannte kaufmännische Erstausbildung mit breit gefächerter betriebswirtschaftlicher Qualifikation.
2. Die Eckdaten zum neuen Beruf
- Berufsbezeichnung: Industriekaufmann/-frau
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Berufsstruktur: Monoberuf mit Einsatzgebieten
- Betriebliche Ausbildungsinhalte: Mindestinhalte gemäß Ausbildungsrahmenplan
- Schulische Ausbildungsinhalte: 13 Lernfelder gemäß Rahmenlehrplan der KMK
- Abschlussprüfung: Gestreckte Abschlussprüfung bestehend aus Teil 1 und Teil 2
3. Inhalte des neuen Berufsbildes
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte ("Berufsbildpositionen") skizzieren beispielhaft das Tätigkeitsprofil des Ausbildungsberufes. Sie geben einen groben Überblick; ausführlichere Details sind der aktuellen Ausbildungsordnung zu entnehmen.
1. Berufsprofilgebende Kompetenzen (Kernqualifikationen)
- Planung und Koordination der Leistungserstellung, z.B:
- Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen,
- Erläuterung der Wertschöpfungskette,
- Berücksichtigung von Kunden- und Lieferanteneinflüssen sowie Prozessoptimierung.
- Planung und Steuerung von Logistik- und Lagerprozessen, z.B:
- Analyse von Logistikketten,
- Anwendung von Lager- und Transportvorschriften,
- Auswahl von Transportmitteln unter wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten sowie Bestandserfasszbg, -kontrolle und -bewertung
- Planung und Steuerung der Beschaffung, z.B.
- Bedarfsermittlung, Disposition,
- Lieferantenmanagement,
- Durchführung von Bestellungen und Überwachung von Verträgen.
- Planung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen, z.B.
- Marktanalyse,
- Umsetzung unter Beachtung nachhaltiger Aspekte sowie
- Erfolgskontrolle.
- Umsetzung von Vertriebsprozessen, z.B.
- Preisermittlung,
- Angebotserstellung, Auftragsabwicklung,
- Rechnungsstellung, Reklamationsbearbeitung,
- Kundenbetreuung und Serviceorganisation.
- Umsetzung von Personalprozessen, z.B.
- Mitwirkung bei Personalplanung, Personalgewinnung,
- Vertragsvorbereitung, Entgeltabrechnung,
- Qualifizierungsmaßnahmen und Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben.
- Durchführung kaufmännischer Steuerung und Kontrolle, z.B.
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- Controlling, Kennzahlenanalyse,
- Finanzierung sowie
- Vorbereitung von Geschäftsabschlüssen.
2. Einsatzgebietsbezogene Kompetenzen
- Erarbeiten von Einsatzgebietsspezifische Löschungen, z.B.
- Beschaffung, Auswertung und Nutzung von Informationen für das jeweilige Einsatzgebiet,
- Analyse von Aufgaben und Prozessen,
- Entwicklung von Lösungen,
- Erstellung von Entscheidungsvorlagen sowie deren Präsentation.
- Koordination von Aufgaben und Prozessen, z.B.
- Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern,
- Ressourcensteuerung,
- Prozessanalyse und Qualitätssicherung.
3. Standardberufsbildpositionen
- Organisation des Ausbildungsbetriebes sowie Berufsbildung
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
- Digitale Geschäftsprozesse im Unternehmen
- Zusammenarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation
Hinweis: Die Punkte 1 bis 4 werden als Standard in allen neugeordneten Berufen verankert. Die anderen ergänzen speziell das Berufsbild der Industriekaufleute um zusätzliche integrativ zu vermittelnde Kompetenzen.
4. Welche Einsatzgebiete stehen zur Auswahl?
Die oben genannten einsatzgebietsbezogenen Kompetenzen sind zu vertiefen in einem der folgenden Einsatzgebiete:
- Vertrieb
- Marketing
- Beschaffung
- Logistik
- Personalwirtschaft
- Leistungserstellung
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Von der Aufzählung abweichende Einsatzgebiete können festgelegt werden, wenn in ihnen die einsatzgebietsbezogenen Kompetenzen vermittelt werden können. Die einsatzgebietsbezogenen Kompetenzen werden im letzten Ausbildungsdrittel über einen Zeitraum von etwa 26 Wochen vermittelt.
Alle oben aufgeführten Inhalte sind lediglich stichwort- und beispielhaft dargestellt. Jedes Ausbildungsunternehmen kann darüberhinausgehend auch weitere Kompetenzen vermitteln.
Das vollständige und korrekt formulierte Berufsbild entnehmen Sie bitte der Ausbildungsordnung.
Das vollständige und korrekt formulierte Berufsbild entnehmen Sie bitte der Ausbildungsordnung.
5. Lernfelder der Berufsschule
Die zuvor aufgeführten betrieblichen Inhalte werden in Form von 13 schulischen Lernfeldern seitens der Berufsschule ergänzt. Die Lernfelder sind im Rahmenplan der Kultusministerkonferenz (KMK) formuliert und orientieren sich an den betrieblichen Inhalten. Sie sind mit Zeitrichtwerten und detaillierten Kompetenzbeschreibungen unterlegt.
Die Lernfelder dieses Rahmenlehrplanes orientieren sich an typischen Arbeits- und Geschäftsprozessen eines Industrieunternehmens. Die Auftragsabwicklung wird als auslösender Kernprozess im Sinne des Denkens von Kunden und den Märkten her betrachtet, aus dem heraus sich unterstützende Prozesse mit Schnittstellen zu weiteren Kernprozessen auch im Sinne der inner- und außerbetrieblichen Logistikketten ergeben. Die Orientierung an Geschäftsprozessen wird ergänzt durch die Berücksichtigung der vielfältigen Systemverflechtungen zwischen Märkten, Gesamtwirtschaft und Gesellschaft. Aufgrund Ihrer Prüfungsrelevanz sind die Lernfelder 1 bis 7 des Rahmenlehrplans vor Teil 1 der Abschlussprüfung zu unterrichten.
Die Förderung berufs- und fachsprachlicher sowie fremdsprachlicher Kompetenzen ist in die Lernfelder integriert und darüber hinaus im berufsübergreifenden Unterricht fortzuführen. In den Lernfeldern werden die Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales), des wirtschaftlichen Denkens, der soziokulturellen Unterschiede sowie der Inklusion berücksichtigt.
Da die Kultushoheit bei den Ländern liegt, können sich bei der Umsetzung der Rahmenempfehlung länderspezifische Unterschiede ergeben. Für Baden-Württemberg wurde ein eigenständiger Rahmenlehrplan für die Berufsschule erstellt.
| Lernfelder | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
|---|---|---|---|
| Das Unternehmen vorstellen und die eigene Rolle mitgestalten | 80 | ||
| Projekt planen und durchführen | 40 | ||
| Kundenaufträge bearbeiten und überwachen | 80 | ||
| Beschaffungsprozesse planen und steuern | 40 | ||
| Wertströme buchhalterisch dokumentieren und auswerten | 80 | ||
| Leistungserstellung planen, steuern und kontrollieren | 80 | ||
| Logistik- und Lagerprozesse koordinieren, umsetzen und überwachen | 40 | ||
| Kosten- und Leistungsrechnung zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen durchführen | 80 | ||
| Marketingkonzepte planen und umsetzen | 80 | ||
| Jahresabschluss vorbereiten, auswerten und für Finanzierungsentscheidungen nutzen | 80 | ||
| Geschäftsprozesse an gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten | 80 | ||
| Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren | 80 | ||
| Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen | 40 | ||
| Summe: insgesamt 880 Stunden | 320 | 280 | 280 |
6. Gestreckte Abschlussprüfung
Die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit – auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden. Teil 1 findet bereits zur Mitte der Ausbildung statt. Die an dieser Stelle bisher übliche Zwischenprüfung entfällt. Teil 2 wird zum Ende der Ausbildung geprüft.
Teil 1:
Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung:
- Durchführung im vierten Ausbildungshalbjahr auf Basis der Inhalte der ersten 15 Monate
- Prüfungszeit 90 Minuten, Gewichtung 25%
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung
Teil 2:
Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
- Durchführung am Ende der Ausbildung, Prüfungszeit 150 Minuten, Gewichtung 35%
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung
Wirtschafts- und Sozialkunde:
- Durchführung am Ende der Ausbildung, Prüfungszeit 60 Minuten, Gewichtung 10%
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung allgemeiner wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
Fachaufgabe im Einsatzgebiet:
- Durchführung am Ende der Ausbildung, Gewichtung 30%
- Berufstypische Fachaufgabe im gewählten Einsatzgebiet in Kombination mit einer Dokumentation, einer Präsentation und einem fallbezogenen Fachgespräch
- Prüfungsdauer Präsentation und Fachgespräch: 30 Minuten
7. Die Prüfungsbereiche im Überblick
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Dauer | Prüfungsinstrument | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung | 90 Min. | Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben | 25 % |
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Dauer | Prüfungsinstrument | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle | 150 Min. | Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben | 35 % |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60. Min. | Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben | 10 % |
| Fachaufgabe im Einsatzgebiet | 30 Min. | Fachaufgabe inkl. Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch | 30 % |
8. Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens “ausreichend”
- im Ergebnis von Teil 2 mindestens “ausreichend”
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens “ausreichend” und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend"
Die vollständigen und korrekten Formulierungen zur gestreckten Abschlussprüfung und zu deren Bestehen entnehmen Sie bitte der Ausbildungsverordnung.
Stand: Januar 2024