25.07.2023

Berufssprachkurse für Azubis

Die Berufssprachkurse für Azubis bieten ein passgenaues Angebot zur individuellen und kontinuierlichen Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer. Die in den Kursen vermittelten Schlüsselkompetenzen helfen dabei, sprachliche Lücken zu schließen mit dem Ziel, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und Abschlussquoten zu erhöhen.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der zugelassenen Träger nach § 28 DeuFöV. Hier können Sie über die Filterfunktion nach den Trägern in Ihrem jeweiligen Bezirk suchen.
Bei Personen die eine Ausbildungsstelle suchen oder sich bereits im Ausbildungsverhältnis im Sinne des § 57 Abs. 1 SGB III befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.
Die Auszubildenden stellen beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung für einen Kurs (s.o.). Bei einer Genehmigung erhalten die Antragsstellenden eine Teilnahmeberechtigung sowie eine Liste mit möglichen Kursangeboten in ihrer Region. Die Kursanmeldung erfolgt dann direkt beim Kursträger vor Ort. Antragsstellungen aus dem Ausland sind ebenfalls möglich, wenn ein Ausbildungsvertrag vorliegt.
Alle Auszubildenden, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen haben und somit berufsschulpflichtig sind, können zugelassen werden und teilnehmen. Zugangsberechtigt sind Auszubildende in einem staatlich anerkannten dualen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seearbeitsgesetz nach Teil 2 und in Verbindung mit Teil 5 des Pflegeberufegesetzes oder nach dem Altenpflegegesetz.
Azubi-Kurse werden vom BAMF gefördert und sind für die Teilnehmenden kostenlos:
  • Die Ausbildungsbetriebe leisten ihren Beitrag durch die Freistellung
  • Die Auszubildenden durch die regelmäßige Teilnahme.
  • Ein entsprechendes Lehrbuch für die Kurse wird zur Verfügung gestellt.
  • Eine Erstattung der Fahrtkosten ist ebenfalls möglich.