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US Business Brunch: Dienstreisen und Entsendungen in die USA – Visa, Esta, US-Recht oder deutsches Recht?

Veranstaltungsdetails

Zur Messe nach Las Vegas, der Installation einer nach Detroit verkauften Maschine, einem Coaching nach Atlanta oder auf eine Baustelle nach Texas – für ein paar Tage, drei Monate oder auch länger. Dienstreisen und Entsendungen in die USA sind in vielen Unternehmen gang und gäbe. Womit Einreise und Aufenthalt für sie allerdings längst nicht zum Home-Run werden, da die einwanderungsrechtliche Voraussetzungen und das passende US-Visum immer im Einzelfall geprüft werden müssen.

Visumfrei – also im Rahmen einer ESTA-Genehmigung – sind wirklich nur wenige dienstliche Tätigkeiten in den USA erlaubt. Gearbeitet werden darf damit nicht! Das gilt im Übrigen auch für das B-1-Visum, obwohl es von deutschen Unternehmen am häufigsten beantragt wird. Für die Arbeitsaufnahme in den USA stehen dann gleich mehrere Visa zur Verfügung.: E-1 Visum, H-1B Visum oder L-1 Visum zum Beispiel. Erschöpft ist die Liste damit aber längst nicht und mit der finalen Auswahl ist dann leider auch noch nicht getan. „Falsche“ Antworten auf Fragen der Zollbeamten am Flughafen, ein fehlendes Einladungsschreiben, unklare Jobtitel oder interpretationsfähige Aussagen im Interview beim Konsulat verzögern und verhindern geplante Reisen nicht selten. „Preperation is everything!“

Dies gilt auch für die Auseinandersetzung mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen in den USA. Auch wenn das deutsche Arbeitsrecht bei Entsendungen grundsätzlich weiterhin gelten kann, wird häufig auch zwingend US-Recht zur Anwendung kommen: Manche Arbeiten bedürfen einer Zulassung. Diese aber eventuell nur in 20 der 50 Bundestaaten von Amerika. Andere Tätigkeiten erfordern die Contractor’s Licence. Bei Bauprojekten können bestimmte gesetzliche Versicherungen vorgeschrieben sein und beim Thema Arbeitssicherheit gibt es in den USA sowieso ganz einige Ansichten.

Programm:

13:30 Uhr Begrüßung
Pia-Felicitas Homann, Länderreferentin Nord-, Mittel- und Südamerika, IHK Hannover

13:45 Uhr Geschäftlich in die USA: Esta oder Visa?

  • US-Visa im Überblick
  • Geschäftsreisen mit ESTA
  • Fallbeispiele und Tipps aus der Praxis

Sonja Pucher, Head of Visa Services, The American Dream – US Visa Service GmbH

14:45 Uhr Arbeiten in Amerika – deutsches Wesen trifft auf US-Recht

  • Dienstreisen – mit Haftung im Gepäck
  • Entsendung: Die Uhren im US-Arbeitsrecht gehen anders!
  • USA oder 50 States of America? Arbeitsverträge, Besteuerung & Sozialversicherung
  • Sonderfall Montagen: Steuerfolgen und Zulassungen.

Hans Michael Kraus, Rechtsanwalt, Attorney at Law, Smith, Gambrell, Russel

15:30 Uhr Ende


Teilnahmevoraussetzungen: internetfähiges Endgerät mit Audio und Videofunktionen

Referierende:
Sonja Pucher, Head of Visa Services, The American Dream – US Visa Service GmbH
Hans Michael Kraus, Rechtsanwalt, Attorney at Law, Smith, Gambrell, Russel

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 13.09.2023
    13:30 - 15:30 Uhr