Nr. 11911

Webinar: Lohnsteuer - steuerfreie Sachzuwendungen in der Lohn- und Finanzbuchhaltung

Veranstaltungsdetails

Infos:

Ob Dienstfahrrad, Jobticket oder Kinderbetreuungskosten – es gibt zahlreiche Wege für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmern Sachzuwendungen zukommen lassen. Dabei spielt die richtige rechtliche Behandlung eine große Rolle, gerade wenn jährlich die Gesetze geändert werden. Was im letzten Jahr noch aktuell war, ist heute bereits überholt. Gerade durch die aktuellen Rechtsänderungen stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit von Gutscheinen im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze (50 Euro-Grenze). Zudem gab es durch die Einführung der Inflationsausgleichsprämie eine weitere Möglichkeit sogar 3.000,00 Euro steuerfrei auszuzahlen.

Das Webinar stellt anhand zahlreicher Beispiele verschiedene Wege von Sachzuwendungen dar und erläutert die jeweiligen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen. Dabei wird auf Gesetzesänderungen, neue BMF-Schreiben und aktuelle Rechtsprechung eingegangen. Zudem wird in die Rechtslage 2023 geschaut. 

Die Veranstaltung wendet sich an Unternehmer und an Mitarbeiter aus den Bereichen Steuer-, Rechnungswesen und Personal. 

Seminarprogramm:
 

  • Bewertung und Zufluss von Sachzuwendungen - was kann, was muss 
  • Pauschalierung nach § 37b EStG und was beachtet werden muss 
  • Aufmerksamkeiten/Geschenke - was ist steuerpflichtig und was steuerfrei? Mit Blick auf die Finanzbuchhaltung 
  • Die richtige steuerliche Behandlung der Inflationsausgleichsprämie
  • Betriebsveranstaltungen (+ aktuelle Urteile) 
  • aktuelle Rechtslage/Beurteilung zum Thema Gutscheine und ein Ausblick in die Zukunft 
  • Jobticket - drei verschiedene Fallgruppen 
  • Kinderbetreuungskosten und die neue Zusätzlichkeitsvoraussetzung 
  • Erstattung von Versicherungsbeträgen - was ist steuerpflichtig? 
  • Überlassung betrieblicher Telekommunikationsgeräte 
  • Überlassung von Dienstwagen/Dienstfahrrad/E-Scooter

 

Sie möchten gern zielgerichtet über interessante Veranstaltungen der IHK Hannover und der IHK Projekte Hannover GmbH informiert werden? Dann können Sie uns Ihre Einwilligung gern über den folgenden Link geben: https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/sonderseiten/einwilligungserklaerung-5254492

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

IHK Projekte Hannover GmbH
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover
0511 3107-0