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Die Incoterms(R) - Internationale Handelsklauseln

Bei den Incoterms® handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen, Handelsgeschäft ermöglichen. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) herausgegeben und sollen den internationalen Handel erleichtern.
Im Detail haben die Incoterms® die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen. Auf diese Weise können Mithilfe der Incoterms® Missverständnissen und Streitigkeiten vorgebeugt werden und damit das Risiko rechtlicher Streitigkeiten für beide Vertragsparteien reduziert werden.
Die elf Klauseln im Überblick
Bei den Incoterms gibt es insgesamt 11 Klauseln:
EXW - Ex Works/Ab Werk
FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
FOB - Free On Board/Frei an Bord
CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
DAP - Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
DPU - Delivered At Place Unloaded/Geliefert benannter Ort entladen
DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt

Die IHK Projekte GmbH Hannover bietet regelmäßig Veranstaltungen zu den Incoterms an. Bitte melden Sie sich gerne, wenn Sie Interesse einer Teilnahme an einer Veranstaltung haben.
Stand: 19.10.2023