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Schweden: Kabotagefahrten gelten als Entsendung

Die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK Schweden) informiert, dass ab dem 15. Juni 2022 auch der Kabotageverkehr als Entsendung im Sinne des schwedischen Entsendungsgesetzes gelten wird. Dies bedeutet, dass im Ausland registrierte Unternehmen für Güter- und Personentransporte unter Anderem verpflichtet sind, die Entsendung spätestens am ersten Tag ihres Einsatzes in Schweden beim schwedischen Zentralamt für Arbeitsumwelt registriert zu haben.
Die entsprechende Meldebestätigung muss vom Fahrer bei Kontrollen durch die Polizei oder den Zoll vorgewiesen werden können. Falls eine korrekte Meldebestätigung nicht vorgewiesen werden kann, wird ein Bußgeld in Höhe von 20.000 SEK fällig. Der Transport darf bis zur Zahlung des Bußgeldes nicht fortgeführt werden.
Die AHK Schweden unterstützt deutsche Unternehmen bei etwaigen Meldepflichten und berät zur Umsetzung des schwedischen Entsendegesetzes.
Stand: 27.11.2023