International
Schweiz: Neues Meldeportal für Dienstleistungserbringer
Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bisherige Online-Meldeportal über die Webseite https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ ist ab dem 14. März 2025 nicht mehr verfügbar.
Das neue Schweizer Meldeportal wird über die Webseite www.easygov.swiss ab 17. März 2025 erreichbar sein. Um im dem neuen Portal online Meldungen abgeben zu können, ist eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für Ihr deutsches Unternehmen notwendig. Eine Schweizer UID kann im Rahmen der Benutzerregistrierung auf der neuen Webseite beantragt werden
Die Prüfung und Vergabe einer Schweizer UID kann bis zu 14 Tagen dauern. Ohne Schweizer UID ist technisch kein Login im neuen Meldeportal möglich und Meldungen von Arbeitseinsätzen in der Schweiz können nicht abgegeben werden.
Bei Fragen zum neuen Mledeportal können Sie sich direkt an den EasyGov Service Desk wenden:
EasyGov Service Desk
+41 58 467 11 22
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 22 Uhr
Stand: 17.03.2025