International

EU-Mercosur-Handelsabkommen tritt am 1. Mai vorläufig in Kraft

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und südamerikanischen Mercosur-Staaten kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden. Das teilte die EU-Kommission am Montag, 23. März in Brüssel mit.
Uruguay und Argentinien ratifizierten das Abkommen als erste Länder im Mercosur bereits am 26. Februar. Am 4. März gab es dann auch grünes Licht aus Brasilien, dem größten Mercosur-Land. Einstimmig stimmte der Senat dem Vertrag zu. Etwas später aber ebenfalls einstimmig stimmte das Abgeordnetenhaus in Paraguay am 17. März dem Vertrag zu.
Die Europäische Union hat den Mercosur-Ländern indes die vorläufige Anwendungsurkunde für das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommens (iTA) entsprechend notifiziert. Dieses wird damit ab dem 1. Mai vorläufig zwischen der Europäischen Union und allen Mercosur-Ländern gelten, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der Europäischen Union bis Ende März notifiziert haben. Für Argentinien, Brasilien und Uruguay ist dies bereits der Fall: Zwischen diesen Ländern und der EU werden damit ab dem 1. Mai erste Zölle auf ausgewählte Produkte entfallen oder schrittweise abgebaut. Sollte Paraguay die entsprechende Notifikation fristgerecht nachreichen, würde das Abkommen auch dort zum selben Zeitpunkt vorläufig angewendet. Andernfalls tritt es für das Land zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
Die endgültige Zustimmung im Europäischen Parlament wird sich durch die Prüfung des Europäischen Gerichtshofes noch vermutlich um mehrere Monate verzögern.
Briefing: Das EU-Mercosur Partnerschaftsabkommen – was es verspricht und was jetzt möglich ist.
Online-Briefing am 14. April (14 bis 16 Uhr)
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Stand: 26.03.2026