Innovation

Reallabore und Experimentierklauseln: Bund informiert

Ein Reallabor zeichnet sich dadurch aus, dass eine Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung oder Ansatz) zeitlich befristet, unter möglichst realen Bedingungen sowie oft unter behördlicher Beteiligung (zum Beispiel genehmigt auf Basis einer Experimentierklausel) erprobt wird und dessen Erkenntnisse zum regulatorischen Lernen beitragen können.
Die Beratung, Vernetzung und den Wissenstransfer zum Thema Reallabore und Experimentierklauseln startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit einer virtuellen Auftaktveranstaltung am 22. Mai 2025 von 10 bis 11.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung unter https://netzwerk.reallabore-innovationsportal.de/-lp/4Q4hp35823/g4zTg19
Das Angebot richtet sich an Akteure aus Forschung, Industrie und Verwaltung. Innovatoren, wie Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen sollen über die Potenziale von Reallaboren informiert und bei deren Vorbereitung und Umsetzung unterstützt werden.
Behörden, Kommunal- und Landesverwaltungen sollen zudem mit Innovatoren vernetzt werden, um Erfahrungen auszutauschen und zu einer einheitlicheren und innovationsfreundlichen Genehmigungspraxis zu gelangen. Aus den praktischen Erprobungen sollen Erkenntnisse zu regulatorischen Änderungsbedarfen an den Gesetzgeber übermittelt werden.
Reallabore-Innovationsportal
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
c/o Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH,
Telefon: 0211 62 14 8642

Stand: 12.05.2025