Innovation

Bund setzt zentrales Innovationsförderprogramm vorübergehend aus

Das Bundeswirtschaftsministerium hat erklärt, dass das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) seit dem 7. Juli 2026 um 12 Uhr vorübergehend keine neuen Förderanträge mehr annimmt. Der Antragsstopp gilt für alle Projektformen und Projektskizzen.
Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin geprüft; bewilligte Vorhaben sind von der Maßnahme nicht betroffen. Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern.
Eine Wiederaufnahme der Antragsannahme wird Anfang 2027 angestrebt.
Seit dem 4. Quartal 2025 war demnach die Nachfrage nach einer Förderung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erheblich gestiegen. Vor dem Hintergrund begrenzt verfügbarer Haushaltsmittel werden aktuell demnach steuernde Maßnahmen notwendig (befristeter Antragsstopp).

Stand: 13.07.2026