Innovation
Neuer EU-Schutz für Hersteller regionaler Erzeugnisse
Uhren aus Glashütte oder Gräfenrodaer Gartenzwerge: Hersteller können neuerdings beim Deutschen Patent- und Markenamt einen europaweiten Schutz für Namen von handwerklichen und industriellen Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet oder Region beantragen.
Als geografische Angaben können demnach Namen geschützt werden, deren Qualität, Rohstoffe, Ansehen oder andere Eigenschaften auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind. Zudem muss wenigstens einer der Produktionsschritte unter Verwendung bestimmter maschineller Produktionsverfahren innerhalb des geografischen Gebiets durchgeführt werden. Darunter fallen unter anderem Schneidwaren, Stoffe, Porzellan, Holzwaren, Schmuck, Textilien, Natursteine oder Glas fallen.
Der Schutz richtet sich insbesondere gegen Nachahmung, Irreführung und Ausnutzung des Rufs. In diesem Sinne ist die geografische Angabe kein Patent- oder Produktschutz im technischen Sinne, sondern ein kollektives Kennzeichenrecht. Das heißt, jeder darf im Prinzip solche Produkte herstellen, aber den geschützten Namen darf er nur verwenden, wenn sein Produkt exakt definierter Vorgaben gemäß Produktspezifikation des Herstellers entspricht.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist Anlaufstelle für deutsche Hersteller. Das DPMA gibt in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass geschützte geografische Angaben oder eingetragene Ursprungsbezeichnungen als absolute Schutzhindernisse im markenrechtlichen Anmelde- bzw. Nichtigkeitsverfahren sowie als Widerspruchsgründe im markenrechtlichen Kollisionsverfahren zu berücksichtigen sind.
Das Prüfungsverfahren ist zweistufig: Das DPMA leitet den Antrag nach erfolgreicher Prüfung an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum weiter, dass letztlich über die Eintragung entscheidet.
Grundlage für das Schutzrecht ist eine Verordnung der Europäischen Union EU 2023/2411, die nun mit der deutschen Ausführungsbestimmung, dem sogenannten Geoschutzreformgesetz, Anfang des Jahres in Kraft trat.
Weitere Informationen:
- Deutsche Patent- und Markenamt
- Liste geografischer Angaben im DPMAregister
- Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
Tipp: Ob eine technische Lösung patentfähig ist oder wie ein neues Design-Muster angemeldet wird, können Unternehmen auf den Patensprechtagen der IHK in Diepholz, Göttingen, Hannover und Hildesheim sondieren. Die Erstberatung ist vertraulich und kostenfrei. Die Termine für das Jahr 2026 stehen auf der IHK-Internetseite (www.hannover.ihk.de/patentsprechtag).
Stand: 10.06.2026
