Gründung, Sicherung, Nachfolge

Niedersachsen verlängert Rückzahlungsfrist für Corona-Soforthilfen

Niedersachsens Wirtschaftsministerium hat die Rückzahlungsfrist für die Corona-Soforthilfen bis zum 30. November verlängert. Ursprünglich war diese zinsfreie Rückzahlung bis zum 30. Juni vorgesehen.
Sollte aus individuellen, belegbaren Gründen eine Rückzahlung auch bis zum 30. November 2023 nicht möglich sein, können mit der NBank auch weiterhin Ratenzahlungen vereinbart werden. Damit ist sichergestellt, dass kein Unternehmen durch die Rückzahlungsverpflichtungen in Existenznöte gerät.
Die Corona-Soforthilfen waren im Jahr 2020 das erste Hilfsprogramm, mit dem über 139.000 Unternehmen und Selbständige mit einem Volumen von über 909 Millionen Euro unterstützt wurden. Im Zuge eines Rückmeldeverfahrens über ein Excel-Auswertungstool waren ab Oktober 2021 alle Begünstigten der Soforthilfen aufgefordert worden, ihre tatsächliche betriebliche Entwicklung im Förderzeitraum zu ermitteln. Sofern diese Berechnung ergab, dass die seinerzeitige Förderung im betreffenden Zeitraum höher war als der coronabedingte finanzielle Schaden, muss dieser überschießende Betrag (Überkompensation) zurückgezahlt werden. Darauf wurde bereits im Bewilligungsbescheid hingewiesen. 
Nähere Informationen stehen auf den Internetseiten des Niedersächsisches Wirtschaftsministerium und der NBank.
Stand: 04.07.2023