Handel

IHKN-Impulspapier zu Smartstores

Digitale Kleinstsupermärkte, Smart Stores genannt, entwickeln sich zunehmend im Bundesgebiet zu einem Problemlöser für fehlende bzw. unzureichende Nahversorgung. Rund 90 dieser Märkte gibt es nach Informationen der IHK Niedersachsen (IHKN) bereits in Niedersachsen. Sie schließen gezielt Versorgungslücken im ländlichen Raum, sind also insbesondere dort angesiedelt, wo klassische Supermärkte längst verschwunden sind oder wegen zu geringer Einwohnerzahlen nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Sie ergänzen die klassischen Hof- und Dorfläden, stärken das soziale Umfeld und ermöglichen zeitgemäßes Einkaufen – flexibel, wohnortnah und rund um die Uhr.
Die IHK Niedersachsen (IHKN) bündelt in ihrem 11 Seiten umfassenden Impulspapier „Smart Stores: Innovative Nahversorgung in Niedersachen“ wichtige standortbezogene und betriebsbezogene Informationen, die im November 2025 in einem IHKN-Fachgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Verwaltung und aus der Praxis diskutierten Erfahrungen und Herausforderungen sowie Empfehlungen zu den digitalen Kleinstsupermärkten.
Charakteristisch für die niedersächsischen Konzepte sind geringe Verkaufsflächengrößen von bis zu 500 Quadratmetern (somit regelmäßig unterhalb des Schwellenwertes von 800 qm zur Großflächigkeit), ein minimaler Personaleinsatz (aber in erster Linie unbemannt) und vollautomatisierte Abläufe bei Ladenzugang und beim Bezahlvorgang. Immer mehr Standorte gehen dabei bewusst über den reinen Lebensmitteleinkauf hinaus: Bankautomaten, Postservices oder sogar telemedizinische Angebote machen Smart Stores zu multifunktionalen Anlaufstellen im Ort.
„Smart Stores sind mehr als nur Mini-Supermärkte und keinesfalls ein vorübergehender Trend. Sie sind inzwischen ein ernstzunehmendes Instrument der Daseinsvorsorge“, sagt IHKN-Hauptgeschäftsführerin Monika Scherf. „Diese innovativen Handelskonzepte verbinden digitale
Technologien mit realen Bedürfnissen und geben Menschen in unterversorgten Regionen eine konkrete Perspektive.“
Hinsichtlich des rechtlichen Rahmens, hier insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit für Sonntagsöffnungen von Smartstores, bewegen sich Smart Stores gegenwärtig in einem bundesweiten Flickenteppich: In fünf Bundesländern (Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt) existieren bereits spezifische gesetzliche Regelungen, in weiteren wie Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz) laufen politische Debatten bzw. – wie in Schleswig-Holstein oder Thüringen – liegen Gesetzesentwürfe vor (Stand: 1/2026). Auch in Niedersachsen wird derzeit über die Schaffung eines entsprechenden gesetzlichen Rahmens insbesondere für die Sonntagsöffnung von Smartstores diskutiert.
„Für viele Smart Stores ist der Sonntag kein Randthema, sondern wirtschaftlich entscheidend“, betont IHKN-Handelssprecherin Kathrin Wiellowicz. „Bis zu 30 Prozent des Umsatzes werden an diesem Tag erzielt. Zu enge oder unklare Vorgaben gefährden damit genau die Versorgungsangebote, die unsere ländlichen Räume dringend brauchen.“ Die IHK Niedersachsen appelliert daher an die Landesregierung, schnell klare, praxistaugliche und unbürokratische Regeln für Smart Stores zu schaffen. „Verlässliche Rahmenbedingungen sind die Voraussetzung dafür, dass diese Konzepte dauerhaft funktionieren und ländliche Regionen stärken können“, so Wiellowicz.
Das Impulspapier finden Sie nachstehend zum Download:
Stand: 17.03.2026