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Förderprogramm für Ortszentren geöffnet: Antragsfrist endet am 31. August
Das Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ geht in eine neue Runde. Niedersächsische Grund- und Mittelzentren können sich ab sofort wieder um Fördermittel für Projekte zur Stärkung ihrer Orts- und Stadtzentren bewerben. Besonders erfreulich: Durch Änderungen der Förderrichtlinie, die auch auf Anregungen der niedersächsischen IHKs zurückgehen, können künftig deutlich mehr Kommunen von dem Programm profitieren.
Mehr Kommunen antragsberechtigt
Bislang war die Förderung an eine Einwohneruntergrenze von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gekoppelt. Mit der neuen Richtlinie ist nun die Einstufung als zentraler Ort maßgeblich. Damit sind künftig alle Grund- und Mittelzentren antragsberechtigt.
Personalkosten wieder förderfähig
Eine weitere wichtige Neuerung: Unter bestimmten Voraussetzungen können wieder Personalkosten gefördert werden. Damit eröffnet das Programm neue Möglichkeiten, personelle Kapazitäten für die Entwicklung und Umsetzung von Zukunftsprojekten aufzubauen.
Förderfähig können beispielsweise projektbezogene Aufgaben sein:
- Innenstadt- und Ortskernmanagement,
- Citymanagement bzw. Zentrumsmanagement,
- Leerstands- und Ansiedlungsmanagement,
- Koordination interkommunaler Projekte,
- Netzwerkmanagement zwischen Kommune, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Voraussetzung ist, dass die Stelle unmittelbar der Umsetzung eines konkreten Projekts zur Stärkung der Funktion des Grund- oder Mittelzentrums dient.
Vielfältige Projektideen möglich
Gefördert werden investive und nicht-investive Vorhaben, die die Attraktivität und Versorgungsfunktion zentraler Orte stärken. Denkbare Projekte sind beispielsweise:
- Entwicklung und Belebung von Orts- und Stadtkernen,
- neue Nutzungen für leerstehende Gebäude,
- Begegnungsorte und Multifunktionshäuser,
- Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge,
- interkommunale Kooperationen sowie innovative Versorgungs- und Entwicklungsprojekte.
Die IHK empfiehlt Kommunen und regionalen Akteuren, die neuen Fördermöglichkeiten zu prüfen und geeignete Projektideen zu entwickeln. Gerade die erweiterten Fördermöglichkeiten für Grundzentren und projektbezogene Personalkosten eröffnen zusätzliche Handlungsspielräume für die nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden.
ABER ACHTUNG: Der Antragsstichtag ist bereits der 31. August 2026.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie sowie zur Antragstellung finden Sie auf den Internetseiten der für die IHK-Region Hannover zuständigen Ämter für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Hildesheim (Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser) und Braunschweig (Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig).
Stand: 30.07.2026
