Finanzen in der Corona-Krise
Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen
Vordringliche Zielsetzung ist es, die laufenden Belastungen des Betriebes möglichst gering zu halten und die Liquidität zu sichern, damit der Betrieb handlungsfähig bleibt und die aktuelle Krise übersteht.
- Entschädigung bei Tätigkeitsverbot (§§ 56 ff. IfSG)
- Zugang zu Kurzarbeitergeld vereinfacht
- Rückwirkende Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht
- Erstattung der GEMA-Lizenzkosten
- Stundung der offenen IHK-Beiträge
- Grundsicherung – erleichterter Zugang
- Kredite
- Versicherung
- Förderung der Perspektivenberatung
Entschädigung bei Tätigkeitsverbot (§§ 56 ff. IfSG)
Wird aufgrund des Infektionsschutzgesetzes
eine Quarantäne für Selbständige oder Arbeitnehmer angeordnet und kommt es deswegen zu einem Verdienstausfall oder Ausfall von Umsatz bei Selbständigen, kann eine Entschädigung beantragt werden.
Auch aufgrund der Schließung von Schulen und Kindergärten bzw. sonstigen Einrichtungen zur Betreuung, kann bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ein Verdienstausfallschaden nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG entstanden sein.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Abwicklung von Verdienstausfallansprüchen nach den Paragrafen 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes für ganz Hessen übernommen, soweit diese Ansprüche aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARSCoV-2-Virus entstehen. Weitere Informationen finden Sie auf der
Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Zugang zu Kurzarbeitergeld vereinfacht
Das Bundeskabinett hat auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona Virus reagiert und beschlossen, den
Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Die Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld werden von der Bundesregierung durch Verordnung erlassen.
Rückwirkende Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht
Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können aufgrund der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen eine rückwirkende Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Informationen zur rückwirkenden Freistellung von Betriebsstätten bei behördlich angeordneter Schließung, Antworten auf die häufigsten Fragen und den Antrag auf rückwirkende Freistellung finden Sie auf der Seite
www.rundfunkbeitrag.de.
Erstattung der GEMA-Lizenzkosten
Geschäfte oder Unternehmen die aufgrund einer behördlichen Anordnung schließen mussten oder müssen, können sich für diesen Zeitraum die Lizenzkosten der GEMA erstatten lassen.
Allgemeine Informationen und FAQs
Allgemeine Informationen und FAQs
Stundung der offenen IHK-Beiträge
Grundsätzlich werden die IHK-Mitgliedsbeiträge mit der Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. Wenn sich Ihre Firma jedoch in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befindet, haben Sie die Möglichkeit,
eine Stundung zu beantragen.
Grundsicherung – erleichterter Zugang
Der Gesetzgeber ermöglicht für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung.
Befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten. Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen
Befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten. Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen
Kredite
→ Hausbank
Wenn Sie Kreditverbindlichkeiten haben: Sprechen Sie mit ihrer Hausbank über die Möglichkeiten einer Tilgungsaussetzung für den Zeitraum der Krise. Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang auch, ob die Zinskonditionen noch den aktuellen Marktgegebenheiten angemessen sind und sprechen Sie die Möglichkeiten einer Umschuldung an.
Zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit der Bank empfehlen wir
10 Merkpunkte für das Bankgespräch vom BMWi.
Zugunsten der Übersichtlichkeit verzichten wir auf die Darstellung aller Programme und verweisen auf die jeweiligen Internetseiten. Hier finden Sie alle aktuellen Angebote von Bund und Land. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
- WIBank
Das Land Hessen unterstützt Unternehmen in dieser für die Wirtschaft kritischen Situation in Kooperation mit der WIBank, der Förderbank des Landes. - KfW
Der Bund nutzt die KfW, um die Liquidität von Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberuflern zu verbessern. - Bürgschaftsbank Hessen
Die Bürgschaftsbank hilft mit dem Land Hessen durch Bürgschaften den regionalen Unternehmen.
→ Hessen-Mikroliquidität
Zur Abdeckung des Liquiditätsbedarfs in der für viele Einzel- und Kleinunternehmen existenzbedrohlichen Wirtschaftslage in der Corona-Krise, hat die WIBank Hessen in Kooperation mit dem Land Hessen das neue Förderprodukt Hessen-Mikroliquidität eingeführt.
→ Exportkreditgarantie (Hermesdeckung)
Ab sofort können Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Exporteure zu begrenzen.
Begünstigte Länder sind neben der EU auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Einzelheiten zu den erweiterten Deckungsmöglichkeiten für das Kurzfristgeschäft finden sich auf der Seite
www.agaportal.de.
Versicherung
Sie haben eine Betriebsausfallversicherung? Sprechen Sie umgehend mit Ihrem Versicherungsmakler / Ihrem Versicherer, welche Anträge gestellt werden müssen und wie die Versicherung greift.
Förderung der Perspektivenberatung
Von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffene Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Hessen
mit weniger als zehn Beschäftigten (inkl. Geschäftsführer und Inhaber) können die Perspektivenberatung in Anspruch nehmen. Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme muss unter 2 Millionen Euro liegen.
Experten erarbeiten mit Ihnen Ideen, durch welche Maßnahmen Sie Perspektive gewinnen, um über diese schwierige Zeit hinwegzukommen.
Die Perspektivenberatung kann bis zu 59 Prozent über das Land Hessen und die EU gefördert werden. Gerne überprüfen wir Ihre Förderfähigkeit, empfehlen Ihnen aus unserem Expertennetzwerk erfahrene Berater/innen, übernehmen als vertrauensvoller Vertragspartner die Qualitätssicherung und sorgen für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung.
Was sind die Beratungsinhalte?
Besprochen werden die aktuelle Situation im Betrieb und das bestehende Geschäftsmodell – insbesondere Kunden/Lieferanten, Liquidität, Auslastung, spezifische Belastungen, Betroffenheit Pandemie-Anordnungen usw. Es werden mögliche Hilfen wie Kurzarbeitergeld, Förderkredite, Bürgschaften, Zuschüsse, aber auch kurzfristige Einsparmöglichkeiten beleuchtet und entsprechende Empfehlungen gegeben.