Informationen
Informationen für Arbeitgeber
Einen Plan für Ausfälle und Notfälle jeglicher Art sollte jedes Unternehmen haben. Das
Notfall-Handbuch (PDF-Datei · 7137 KB) (PDF, 2,85 MB) hilft bei der Erstellung und gibt generelle Tipps zur Vorsorge.
Arbeitsschutz in Zeiten von Corona
Hinweis:
Corona-Arbeitsschutzverordnung
Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll die aktuell geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert werden. Da regionale und betriebliche Infektionsausbrüche jedoch weiterhin möglich sind, bleiben Arbeitgeber aufgefordert, bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. Mai 2022
Corona-Arbeitsschutzverordnung
Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll die aktuell geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert werden. Da regionale und betriebliche Infektionsausbrüche jedoch weiterhin möglich sind, bleiben Arbeitgeber aufgefordert, bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. Mai 2022
Hinweis: Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist mit Wirkung des 25. Mai 2022 außer Kraft getreten. Weitere Informationen zum betrieblichen Infektionsschutz finden Sie in den
FAQ´s des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Weitere Hinweise zum Arbeitsschutz für Arbeitgeber hat
www.arbeitswelt.hessen.de zusammengestellt. Dort finden Sie unter anderem: Allgemeine Arbeitsschutz-Hinweise, Mutterschutzgesetz: Betriebliches Beschäftigungsverbot, Handlungshilfe zu Corona auf Baustellen, Handlungshilfe zum Schutz von Ernte- und Saisonarbeitskräften Schutzmaßnahmen an Kassenarbeitsplätzen.
Corona-Schnelltests
Lieferanten finden
Schnell- und Selbsttests stellen einen wichtigen Baustein zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Industrie- und Handelskammern erhalten derzeit viele Anfragen nach Anbietern dieser Testmöglichkeiten. Dabei verweisen wir auf Hersteller, Händler oder Beratungsunternehmen auf dem
IHK-Portal "ecoFinder".
Nutzen Sie die Möglichkeit und tragen Sie sich kostenlos als Hersteller oder Händler von Schnelltests auf der Plattform ein. Wählen Sie dabei das Profil "Virusnachweisverfahren" und „Antigen-Schnell- oder Selbsttests“.
Registrieren können Sie sich hier.
Kostenloses Online-Seminar
Urlaubsrückkehrer
Haben Arbeitnehmer ihren Urlaub im Ausland bzw. in einem Risikogebiet verbracht, stellt sich für Arbeitgeber die Frage, was sie in diesen Fällen beachten müssen. Darf die Frage nach dem Urlaubsort gestellt werden? Wer trägt das Vergütungsrisiko?
Diese und weitere Fragen beantwortet das
Merkblatt der IHK München
Was tun im Verdachtsfall?
Treten bei Mitarbeitern in Ihrem Betrieb Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, sollten Sie sich unmittelbar an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen zuständig. Zudem informiert die Behörde Sie unter anderem darüber, wie Sie sich zu verhalten haben.
Das für Ihr Unternehmen zuständige Gesundheitsamt können Sie anhand Ihrer Postleitzahl über die Datenbank des Robert-Koch-Instituts ermitteln.
Pandemieplanung im Betrieb
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat als Hilfestellung ein
Faltblatt 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung (PDF, 600 KB) herausgegeben.