Zivilrecht, Gewerberecht, Gewerbliche Schutzrechte, Sonstiges
Aktuelle Liste der Drittländer mit hohem Risiko
Seit Januar 2026 gilt im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Russland in der EU offiziell als „Hochrisiko-Drittland“. Dies wurde durch die delegierte Verordnung (EU) 2026/46 am 3. Dezember 2025 festgelegt. Das bedeutet für alle Verpflichteten nach dem GwG (Geldwäschegesetz), dass verstärkte Sorgfaltspflichten bei den Geschäftsbeziehungen zu Russland bestehen. Zudem müssen mehrere Informationen eingeholt und dokumentiert werden. Darunter zählen die Herkunft der Gelder, die Abfrage des wirtschaftlichen Berechtigten sowie der Zweck der Geschäftsbeziehung. Risikoabwägungen sind künftig strenger vorzunehmen und führen im Zweifel zur Ablehnung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung.
Zudem trat die Verordnung (EU) der EU-Kommission 2026/83 in Kraft. In dieser Verordnung wurden aufgrund festgestellter Mängel die Länder Bolivien sowie die Britischen Jungferninseln in die Liste mit hohem Risiko aufgenommen. Aus der aktuellen Drittländer-Liste wurden die Länder Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika und Tansania aufgrund geringeren Risikos gestrichen.
