Zivilrecht, Gewerberecht, Gewerbliche Schutzrechte, Sonstiges

Neuer Basiszinssatz ab 1. Januar 2026

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,27 % (zuvor 1,27 %).

Unter Berücksichtigung des Basiszinssatzes ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 folgende gesetzliche Verzugszinsen:

Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt der Zinssatz
5 Prozentpunkte + (1,27) aktuellem Basiszinssatz = 6,27 % p.a.

Bei Geschäften zwischen Unternehmen beträgt der Zinssatz:
9 Prozentpunkte + (1,27) aktuellem Basiszinssatz = 10,27 % p.a.

Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich halbjährlich zu den genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt. Der jeweils relevante Stand des Basiszinssatzes lässt sich dieser Tabelle entnehmen.