Steuerrecht
Ab 2026: Der Digitale Steuerbescheid kommt
Mit der Neufassung des § 122a Abgabenordnung können Finanzbehörden künftig Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt geben. Steuerbescheide, die Finanzbehörden auf Grundlage elektronisch eingereichter Steuererklärung erlassen, sollen grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage ist hierfür keine Einwilligung mehr erforderlich. Wer nicht widerspricht, erhält zukünftig den Bescheid automatisch digital. Die Neuregelung umfasst u. a. Einkommensteuerbescheide, Messbescheide, Freistellungsbescheide und weitere Verwaltungsakte.
