Firmen-, Handels- und Gesellschaftsrecht
Elektronische Beurkundung jetzt auch bei Präsenzterminen möglich
Der Bundestag hat am 14. November 2025 und der Bundesrat am 21. November 2025 das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Damit wird ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der notariellen Verfahren umgesetzt.
Was ändert sich?
Bislang war eine elektronische Beurkundung nur im Rahmen von Online-Verfahren per Videokommunikation möglich. Künftig können auch bei Präsenzterminen elektronische Niederschriften erstellt werden, anstelle der bisherigen Papierurkunden. Dies gilt nicht nur für die Beurkundung von Willenserklärungen, sondern auch für eidesstattliche Versicherungen und andere Erklärungen sowie die Aufnahme von Tatsachen und Vorgängen.
Die Beteiligten genehmigen die elektronische Niederschrift entweder durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder durch eine eigenhändige Unterschrift, die über ein geeignetes Gerät wie ein Unterschriftenpad oder einen Touchscreen erfasst wird. Die Unterschrift wird dann bildlich in der elektronischen Urkunde wiedergegeben. Zusätzlich sind neue Regelungen für die Beglaubigung elektronischer Unterschriften vorgesehen.
Welche Vorteile bringt das neue Gesetz?
Bislang mussten Urkunden oft elektronisch vorbereitet, dann ausgedruckt und nach der Unterschrift wieder eingescannt werden – ein klassischer Medienbruch. Das neue Gesetz schafft hier Abhilfe: Die gesamte Beurkundung kann künftig digital erfolgen, auch wenn alle Beteiligten vor Ort sind. Das spart Zeit, reduziert Papier und erleichtert die Weiterverarbeitung in elektronischen Akten. Es ist außerdem ein weiterer Schritt im Sinne moderner Arbeitsprozesse: Die digitale Erstellung und Verarbeitung von Urkunden erleichtert die tägliche Praxis und entspricht den Erwartungen vieler Beteiligter.
Was bedeutet das für die Praxis?
Notarielle Beurkundungen werden schneller und medienbruchfrei. Unternehmen können künftig auch bei Präsenzterminen auf Papier verzichten. Die Bundesnotarkammer stellt ein zentrales Signatursystem bereit, sodass die Technik flächendeckend verfügbar ist.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus; das Inkrafttreten wird für 2026 erwartet.
