International

Europäische Union oder Europäische Gemeinschaft

Die Frage, ob der Begriff "Europäische Gemeinschaft" oder "Europäische Union" als Ursprungsangabe angegeben soll, gehört zum Bereich der eigentlich unnötigen Fragestellungen. Seit 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft. Damit ist die Europäische Union Rechtsnachfolgerin unter anderem der Europäischen Gemeinschaft. Seitdem werden Abkommen zwischen der Europäischen Union und einem Drittland abgeschlossen. Dies war erstmals bei Südkorea der Fall.
  1. Angabe auf Ursprungserklärungen oder Warenverkehrsbescheinigungen

    - Für Südkorea lautet die Ursprungsangabe für Ursprungsware der EU auf Ursprungserklärungen: "Europäische Union" oder "European Union" sowie die Abkürzung EU.
    - Für alle anderen Fälle (außer Südkorea) hat sich nichts geändert, die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft und damit auch der Zollkodex gelten weiterhin unverändert. Bei der Ursprungsbezeichnung für den präferenziellen Ursprung (bei Warenverkehrsbescheinigungen oder Ursprungsnachweisen) ist folgendes möglich: "Europäische Gemeinschaft" oder das konkrete Mitgliedsland oder die Abkürzungen CE, EEC.
    - Nicht möglich sind EG wegen der potenziellen Verwechslungsgefahr mit Ägypten, umstritten ist EC, wobei uns keine Hinweise aus dem Ausland vorliegen, dass dies tatsächlich zu Schwierigkeiten führen könnte.

  2. Angabe auf Lieferantenerklärungen

    Mit Hilfe von Lieferantenerklärungen werden zahlreiche Präferenzbeziehungen abgebildet. Deswegen sind die Bezeichnungen "Europäische Union" und "Europäische Gemeinschaft" hier vollkommen gleichwertig. Die Abkürzung EU kann auch genutzt werden. Die zuständige BFD Südost hat uns dies zugesichert, die Zollstellen sind entsprechend informiert. Wir empfehlen - auch um nur bedingt sinnhaften Diskussionen aus dem Weg zu gehen, auf Lieferantenerklärungen ab dem Jahrgang 2013 beide Bezeichnungen anzugeben (Europäische Gemeinschaft/Europäische Union). Die Angabe eines Mitgliedsstaates der EU ist nur zusätzlich zu diesem Bezeichnungen möglich.
  3. Beim handelspolitischen Ursprung, also dem Ursprungszeugnis, wird von den IHKs sowohl die Bezeichnung Europäische Gemeinschaft als auch Europäische Union akzeptiert.