Bekannter Versender
Zum Schutz vor Angriffen im zivilen Luftverkehr sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen sowie entsprechende nationale und europäische Rechtsvorschriften erarbeitet worden. Seit dem 30. April 2013 müssen sich Unternehmen, die ihre Luftfrachtsendungen als "sicher" versenden wollen, beim Luftfahrt-Bundesamt als Bekannter Versender registrieren lassen.