International

Ägypten: Akkreditivpflicht endet am 31. Dezember 2022

Die Ägyptische Zentralbank (CBE) hat ein Ende der Akkreditivpflicht zum 31. Dezember 2022 angekündigt. Die Aufhebung erfolgt schrittweise. Bereits seit 27. Oktober 2022 ist für Sendungen bis zu einem Wert von 500.000 US Dollar kein Akkreditiv mehr notwendig.
Die Pflicht, Zahlungen für Warenlieferungen nach Ägypten per Akkreditiv (Letter of Credit (L/C)) abzuwickeln, war im Februar 2022 überraschend eingeführt worden. Seitdem waren unter anderem Vorkasse, Barzahlung, Dokumenteninkasso (Cash against Documents) und offene Zahlungsziele nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
Ausgenommen von der Akkreditivpflicht sind:
  • Neu seit 27. Oktober 2022: Sendungen bis zu einem Wert von 500.000 US Dollar 
  • Alle Kuriersendungen / Expresspostsendungen
  • Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen im Rahmen von Importgeschäften, die nur zwischen der Muttergesellschaft und ihren Niederlassungen stattfinden, an denen der ausländische Partner direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Anteile hält
  • Arzneimittel, Seren, Impfungen und dazugehörige Chemikalien („necessary goods“)
  • Bestimmte Commodities (Grundnahrungsmittel): Tee, Fleisch, Geflügel, Fisch, Weizen, Öl, Milchpulver, Babymilch, Bohnen, Linsen, Butter, Mais
  • Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen in Freihandelszonen und ägyptischen Unternehmen, wenn die das Rechtsgeschäft den ägyptischen Markt betrifft und in lokaler Währung (= EGP) abgewickelt werden (Anm.: Es gibt keine generelle Ausnahme für Importe in Free Zones). 
  • Bestimmte Produktionsmittel und Rohstoffe 
  • Importe für den privaten Gebrauch, die mit Form 6 in Ägypten abgefertigt werden
  • Garantielieferungen
  • Importe von Produktionslinien, Ersatzteilen und ähnliches für spezielle Verwendung und Abfertigung mit Form 6
Unsere Kollegen der AHK Ägypten haben Antworten zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht.
Quelle: IHK Stuttgart