Plenarwahl 2014

Wahlaufruf zur Plenarwahl 2014 der Handelskammer Hamburg

Nach den Bestimmungen der Wahlordnung der Handelskammer Hamburg vom 14. Juni 2007, zuletzt geändert am 23. Mai 2013 (im Folgenden: WO), und der Satzung der Handelskammer Hamburg vom 10. April 1995, zuletzt geändert am 23. Mai 2013, sowie des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (im Folgenden: IHKG) in der zurzeit geltenden Fassung, gibt der Unterzeichnende als vom Plenum der Handelskammer gemäß § 10 WO gewählter Hauptwahlleiter bekannt:
1. Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle kammerzugehörigen Unternehmen (§ 4 WO in Verbindung mit § 2 IHKG). Das Wahlrecht ruht unter den in § 4 Absatz 3 WO genannten Voraussetzungen.
Das Wahlrecht wird ausgeübt
a) für kammerzugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter,
b) für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und andere Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.
Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden.
Für Kammerzugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im Kammerbezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit nicht eine im Kammerbezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet wird.
Das Wahlrecht kann jeweils nur von einer einzigen dazu bestimmten Person ausgeübt werden.
Das Wahlrecht kann nicht von Personen ausgeübt werden, bei denen der Tatbestand des § 4 Absatz 3 WO vorliegt.
2. Stimmabgabe
Das Wahlrecht wird in der Weise ausgeübt, dass der zur Ausübung der Wahl Berechtigte auf dem Stimmzettel die Kandidaten seiner Wahl ankreuzt. Dabei darf er höchstens so viele Kandidaten wählen, wie in seiner Wahlgruppe Plätze zu vergeben sind.
3. Wählerlisten
Alle Wahlberechtigten sind – getrennt nach Wahlgruppen – in Wählerlisten
(§ 11 WO) erfasst. Die Listen werden von Montag, 14. Oktober 2013, bis Freitag, 18. Oktober 2013, in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Zimmer 194, zur Einsichtnahme für die Wahlberechtigten oder deren Bevollmächtigte bereitgehalten. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe.
Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe müssen gemäß § 11 Absatz 4 WO bis zum Freitag, 25. Oktober 2013, 24.00 Uhr, bei der Handelskammer Hamburg schriftlich eingegangen sein.
4. Wahlvorschläge
Die Wahlberechtigten werden aufgerufen, bis zum Donnerstag, 21. November 2013, 24.00 Uhr, Wahlvorschläge gemäß § 5 der Satzung und § 13 WO einzureichen (Handelskammer Hamburg, z. Hd. des Wahlausschusses, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg). Für diese Wahlvorschläge stellt die Handelskammer Formblätter zur Verfügung, die unter der Wahl-Hotline
36138-136 angefordert werden können. Jeder Wahlvorschlag kann eine beliebige Anzahl von Kandidaten enthalten. Einzelkandidaturen sind zulässig.
Es wird in 13 Wahlgruppen gewählt, die nachfolgend aufgeführt sind. Die Wahlvorschläge sind jeweils für die zutreffende Wahlgruppe einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss von wenigstens 25 Wahlberechtigten der jeweiligen Wahlgruppe unterschrieben sein.
Da es sich um eine streitige Wahl handelt, soll die Kandidatenliste einer Wahlgruppe insgesamt mindestens einen Kandidaten mehr enthalten als Plätze in derselben zu vergeben sind. In jedem Fall erstellt der Hauptwahlleiter aus allen eingegangenen gültigen Bewerbungen einer Wahlgruppe die zur Abstimmung zu stellende Kandidatenliste. Die Kandidatenlisten für alle Wahlgruppen werden im Internet auf der Website der Handelskammer Hamburg sowie in der Januar-Ausgabe der hamburger wirtschaft veröffentlicht.
Folgende Anzahl von Personen ist in den einzelnen Wahlgruppen
zu wählen (§ 8 WO):
   Wahlgruppe
wählbare Personen
I
Banken
5
II
Beratung
3
III
Dienstleistungen
5
IV
Einzelhandel
6
V
Groß- und Außenhandel, Handelsvermittler
7
VI
Güterverkehr
5
VII
Hotel- und Gaststättengewerbe
2
VIII
Immobilienwirtschaft
3
IX
Industrie
9
X
Informationstechnologie
2
XI
Medienwirtschaft
5
XII
Personenverkehr
2
XIII
Versicherungsgewerbe
2
Jeder zur Wahl Gestellte muss mit den nach § 13 Absatz 2 Satz 1 WO erforderlichen Angaben angegeben werden. Formblätter für Wahlvorschläge stellt die Handelskammer Hamburg zur Verfügung. Der zur Wahl Gestellte muss im Sinne von § 5 Absatz 2 IHKG in Verbindung mit § 6 WO wählbar sein. Wählbar sind natürliche Personen, die am Wahltag volljährig und das Kammerwahlrecht auszuüben berechtigt sind einschließlich besonders bestellter Bevollmächtigter. Den Wahlvorschlägen ist für jede vorgeschlagene Person eine von ihr unterzeichnete Erklärung beizufügen, dass sie wählbar und bereit ist, die Wahl anzunehmen. Auch für diese Erklärung stehen Formblätter zur Verfügung. Die Formblätter können unter der Wahl-Hotline 36138-136 angefordert werden.
Zur Unterzeichnung der Wahlvorschläge ist berechtigt, wer wahlausübungsberechtigt ist. Die Unterzeichner eines Wahlvorschlages haben darüber hinaus die nach § 13 Absatz 3 Satz 2 WO erforderlichen Angaben auf dem Formblatt zu machen.
Verspätet eingegangene Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Geht für eine Wahlgruppe kein gültiger Wahlvorschlag ein oder reicht die Zahl der Wahlvorschläge nicht aus, so greifen die Regelungen gemäß
§ 13 Absatz 7 WO.
5. Wahlfrist
Im Zeitraum von Donnerstag, 16. Januar 2014, bis Mittwoch, 19. Februar 2014, findet für alle Wahlgruppen die Wahl zum Plenum der Handelskammer Hamburg statt.
Die Stimmzettel müssen bei der Handelskammer bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2014, 24.00 Uhr eingegangen sein. Spätere Zugänge können für die Wahl nicht mehr berücksichtigt werden.
Nähere Auskünfte können unter der Wahl-Hotline bei der Handelskammer Hamburg, 36138-136, oder im Internet unter www.hk24.de/wahl2014 eingeholt werden.
Hinweis: Weitere Einzelheiten zu der Plenarwahl 2014 finden Sie insbesondere in der Satzung und in der Wahlordnung der Handelskammer Hamburg. Rechtlich verbindlich ist dabei der Wortlaut der jeweils geltenden und formell bekanntgemachten Fassung der Satzung und der Wahlordnung der Handelskammer Hamburg. Dies gilt auch, soweit in dem Wahlaufruf auf solche Vorschriften Bezug genommen wird oder Vorschriften wiedergegeben werden. Vorstehendes gilt sinngemäß auch für andere in Bezug genommenen Vorschriften.
Hamburg, 1. Oktober 2013
HANDELSKAMMER HAMBURG
Volker Enkerts
Hauptwahlleiter