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Aufgrund § 4 des IHK-Gesetzes hat das Plenum der Handelskammer Hamburg die folgende Satzung beschlossen.
Jedes Mitglied unserer Handelskammer ist in das Plenum beziehungsweise Präsidium wählbar. Die Wahlordnung bestimmt unter anderem den Ablauf der Wahlen.
Nach Maßgabe des Bundeskammergesetzes erhebt die Handelskammer von den Mitgliedern Beiträge. Wie sich die Beiträge zusammensetzen und vieles mehr erfahren Sie hier.
In der Gebührenordnung ist geregelt, für welche Art von Leistungen (Verwaltungsgebühren oder Nutzungsgebühren) Gebühren erhoben werden.
Die Geschäftsordnung ist in Ergänzung der Satzung vom Plenum beschlossen worden und betrifft das Plenum.
Die Geschäftsordnung ist in Ergänzung der Satzung vom Plenum beschlossen worden und betrifft die Ausschüsse.