Coronavirus
Corona-Impfung im Unternehmenskontext
FAQs zum Thema Corona-Impfungen aus betrieblicher Sicht
Die folgenden FAQs werden regelmäßig aktualisiert. Sie sollen Ihnen nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
(Stand der Überarbeitung: 27. September 2021)
Fragen und Antworten
- Wo finde ich Materialien, um meine Mitarbeitenden über die Corona-Impfung zu informieren?
- Muss ich meine Mitarbeitenden für die Wahrnehmung einer Impfung freistellen?
- Besteht ein Fragerecht des Arbeitgebers nach Impf- oder Genesenenstatus?
- Kann der Arbeitgeber Impfungen verpflichtend anordnen?
- Welche Rolle spielen die Betriebs- und Werksärzt:innen bei der Impfung?
- In meinem Unternehmen gibt es keine Betriebs- oder Werksärzt:in, was bedeutet das für die Corona-Impfung?
- Wie kann ich mein Unternehmen auf die Durchführung von Corona-Impfungen vorbereiten?
- Wer trägt die Kosten der Impfung?
- Wer haftet bei Impfschäden oder Nebenwirkungen?
Angebot von Corona-Impfungen für Mitarbeitende
Impfung durch Betriebs- und Werksärzt:innen
Seit dem 7. Juni 2021 sind die Werks- und Betriebsärztinnen und -ärzte in die dezentrale COVID-19-Impfkampagne einbezogen. In Hamburg sind seitdem bereits mehr als 120.000 Impfungen in Unternehmen erfolgt. Im Verhältnis zur Bevölkerung wurden damit in Hamburgs Unternehmen
mehr Personen als in jedem anderen Bundesland geimpft. Wenn auch Sie Ihren Mitarbeitenden dieses Angebot machen möchten, finden Sie alle aktuellen Informationen, Leitfäden und Handreichungen auf der gemeinsamen Seite von DIHK, BDA, BDI und ZDH
www.wirtschaftimpftgegencorona.de.
Sozialbehörde ruft Firmen, Vereine, Organisationen und Ärzte zu lokalen Impfaktionen auf
Hamburg will den Schwung der Impfkampagne in die kommenden Wochen tragen und das Impftempo hoch halten. Dafür werden weitere Orte gesucht, an denen Impfungen angeboten werden sollen. Organisationen und Vereine, die vor Ort gut vernetzt sind und sich zutrauen, bisher ungeimpfte Personen zu erreichen, können mit einer lokalen Impfaktion einen Beitrag zur Impfkampagne leisten. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Organisatoren vereinbaren die
Durchführung mit einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt. Dafür werden die Absprachen direkt mit der örtlichen Praxis getroffen. Diese übernimmt die Beschaffung des Impfstoffes, die medizinische Durchführung, rechnet die Impfungen selber ab und meldet die Impfungen im Rahmen des Impfquotenmonitorings. Die Corona-Schutzimpfungen werden auf die gleiche Weise durchgeführt, wie sie auch in der Praxis stattfinden würden – jedoch an einem anderen Ort, und nach Bewerbung durch die Organisatoren.
Wenn diese Möglichkeit nicht zur Verfügung steht, kommt möglicherweise der
Einsatz eines mobilen Impfteams der Stadt Hamburg in Betracht: Organisationen, die viele bisher ungeimpfte Personen erreichen können und über geeignete Räumlichkeiten verfügen, melden sich dafür unter
corona@soziales.hamburg.de. Es wird dann geprüft, ob die Reichweite und die Rahmenbedingungen ausreichend sind, um ein mobiles Team zu entsenden, und gegebenenfalls wird ein Termin vereinbart. Die Organisatoren konzentrieren sich in diesem Fall auf die umfassende Bewerbung vor Ort – alle weiteren Vorbereitungen und die Durchführung übernimmt dann das mobile Impfteam.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März
Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Warum diese eingeführt wurde und alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des
Bundesgesundheitsministeriums.
Kostenfreies DIHK-Webinar "Corona-Impfungen”
Das Thema “Impfungen gegen das Corona-Virus” wirft für Unternehmen immer wieder neue Fragen auf: Wie gehen wir damit um, wenn nur ein Teil der Beschäftigten geimpft ist bzw. sich impfen lässt? Auf welche Probleme müssen wir uns einstellen und wie lösen wir diese? Wie können Unternehmen die neue
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung umsetzen? Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen?
Dieses Webinar gibt Antworten auf die häufigsten Fragen, die das Impfen aus betrieblicher Sicht mit sich bringt. Darunter:
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
- Impfen im Unternehmen
- Gut vorbereitet Probleme lösen
Hier finden Sie weitere
Informationen und Termine. Empfehlenswert sind auch die
FAQs zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS.
Weitere Informationen
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Antworten zur Covid-19-Impfung
(Link: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html;jsessionid=A63556C869027DF90927E93025B0F9E0.internet051)
Antworten des RKI auf die häufigsten Fragen zur Impfung gegen Covid-19 finden Sie hier.
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Nationale Impfstrategie Covid-19
(Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Impfstoff/Nationale_Impfstrategie_Juni_2021.pdf)
Die Nationale Impfstrategie Covid-19 des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier.
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Corona Impfverordnung
(Link: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/UOQwlJwXXb8WCuAjJ0P/content/UOQwlJwXXb8WCuAjJ0P/BAnz%20AT%2031.08.2021%20V1.pdf?inline)
Die aktuelle Fassung der Corona Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier.
- Ergebnisse der Umfrage zur Impfung in Hamburger Unternehmen (April 2021) (PDF-DATEI · 134 KB) (Nr. 5109930)