Hamburg

Quartiersmanagement

Unser Service für Ihren Standort

In vielen Hamburger Quartieren schließen sich Einzelhändler, Gastronomen, Dienstleistungsunternehmen und Grundeigentümer zu Interessengemeinschaften (IGs) zusammen
  • für gemeinsame Marketingaktivitäten,
  • um Straßenfeste zu feiern,
  • um ein Quartiersmanagement zu betreiben oder,
  • um gemeinsam ihre Interessen gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten.
Mit ihrer Arbeit leisten circa 40 Interessengemeinschaften in Hamburg einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Standortqualität. Sie stärken die Quartiere in ihrer Wettbewerbsfähigkeit, machen sie für Kunden und Besucher attraktiver und verbessern damit die Rahmenbedingungen für die Gewerbetreibenden. Gleichzeitig tragen sie zur Werterhaltung der Immobilien bei.
In den Interessengemeinschaften spiegelt sich die polyzentrische Struktur Hamburgs wider. Neben der Innenstadt sind es gerade auch die Bezirks- und Stadtteilzentren sowie die innenstadtnahen Quartiere, die maßgeblich zur hohen Lebensqualität unserer Hansestadt beitragen.
Hier gelangen Sie zu den Ansprechpartner:innen der Interessengemeinschaften in den Hamburger Stadtteilen.

Unsere Dienstleistungen für IGs

  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Standortmarketingkonzepten
  • Administrative Hilfe bei der Gründung von Interessengemeinschaften,
  • Erarbeitung von Satzungsentwürfen,
  • Moderation von Versammlungen,
  • Interessenvertretung gegenüber Politik und
    Verwaltung
Mit dem Service Quartiersmanagement bietet die Handelskammer Hamburg den Interessengemeinschaften ein breites Angebot, mit dem wir Sie unterstützen, die Arbeit vor Ort effektiver zu gestalten.

Warum Standortmarketing?

Fachkompetenz, Kapitalausstattung, ein gutes Verkaufskonzept und Werbekampagnen sind nicht alles. Gerade im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in der Freizeitwirtschaft stellt eine hohe Standortqualität mit einer hohen Passantenfrequenz eines der wichtigsten Kriterien für den Unternehmenserfolg dar.
Die Standortqualität können Sie nur in Zusammenarbeit mit den benachbarten Unternehmen verbessern. In vielen Hamburger Stadtteilen und Quartieren haben sich daher Gewerbetreibende und Grundeigentümer zu Interessengemeinschaften (IGs) zusammengeschlossen, um gemeinsam ihren Standort voranzubringen.
Die erfolgreiche Verbesserung des Standortes hängt maßgeblich davon ab, dass die in einer Interessengemeinschaft ehrenamtlich engagierten Unternehmer und Grundeigentümer sowie ein professionelles Quartiersmanagement vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Die Interessen- und Werbegemeinschaften leisten schon heute einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hamburg und zur Verbesserung der Lebensqualität in unserer Hansestadt.

Interessengemeinschaften und Vereinsgründung

Für eine Interessengemeinschaft, die ihre Arbeit professionalisieren und verstetigen möchte, empfiehlt sich die Gründung eines Vereins. Hier finden Sie eine Übersicht, was bei Gründung und Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister zu beachten ist.

1. Anzahl der Mitglieder

An der Gründung eines Vereins müssen mindestens zwei Personen beteiligt sein. Zur Antragstellung und Eintragung in das Vereinsregister brauchen Sie jedoch mindestens sieben Mitglieder, die die Satzung unterschrieben haben. Der Verein kann also auch zunächst mit zwei Mitgliedern gegründet werden und bis zur Antragstellung beim Registergericht können dann noch weitere Mitglieder beitreten. Ohne Eintragung beim Amtsgericht wird der Verein juristisch als GBR betrachtet, was im Haftungsfall von Nachteil sein kann.

2. Schritte der Gründung

a. Sitzung
Die potenziellen Mitglieder müssen sich zu einer konstituierenden ersten Sitzung einfinden. Hier müssen sie sich über die Errichtung eines Vereines und über die Satzung einigen und ein Vorstand muss gewählt werden.
b. Protokolle
Das Protokoll der Gründungssitzung:
  • Datum und Ort der Zusammenkunft
Einigung über die Gründung
  • Tagesordnung
  • Abstimmung und Einigung über die Satzung
  • Unterzeichnung der Satzung
  • Wahl mit genauer Angabe der Stimmverteilung
    • der Vorstandsmitglieder (Vorsitzender und Stellvertreter)
    • eines Beirats (optional)
    • von Schatzmeister, Schriftführer (optional)
  • Annahme der Wahl
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrags
  • Liste der anwesenden Personen (als Anhang)
Ein Musterprotokoll finden Sie auf der unten angegebenen Seite des Bundesministeriums der Justiz.
c. Satzung
Die Satzung muss folgende Mindesterfordernisse erfüllen: Sie muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.
Sie sollte weiterhin Bestimmungen enthalten über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, Beiträge der Mitglieder, Bildung des Vorstands, über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und die Beurkundung der Beschlüsse.
d. Beirat
Der Verein kann einen Beirat wählen. Dieser hat eine beratende Funktion. Er ist auch Kontrollinstanz, denn bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung muss der Vorstand den Beirat anhören, so zum Beispiel auch vor der Bestellung eines Quartiersmanagers. Bei einigen Interessengemeinschaften gehört auch die Handelskammer Hamburg zu den Mitgliedern des Beirats.

3. Anmeldung zur Eintragung

Der Verein existiert bereits durch die Beschlussfassung und die Wahl des Vorstandes. Damit der Verein Rechtsfähigkeit erlangt, muss er in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Unterschied zwischen dem nicht eingetragenen und dem eingetragenen Verein liegt im Bereich der Haftung: Beim nichteingetragenen Verein haften die für den Verein handelnden Personen neben dem Verein auch persönlich für Rechtsgeschäfte, die im Namen des Vereins abgeschlossen werden. Handelnde Person ist jede Person, die im Namen des Vereins direkt tätig wird und in irgendeiner Weise als Teil des Vereins in Erscheinung tritt.
Bei der Anmeldung zur Eintragung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
  • Eine von mindestens sieben Mitgliedern unterschriebene Satzung
  • Gründungsprotokoll
  • Anmeldungsschreiben, welches beinhaltet:
    • die Anmeldung des gegründeten Vereins zur Eintragung im Vereinsregister
    • Namen, Geburtsdaten und Anschriften der gewählten Vorstandsmitglieder und
    • die öffentlich beglaubigten Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.
Das Schreiben sollte von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern eigenhändig unterschrieben sein. Diese Unterschriften sind öffentlich zu beglaubigen. Hierfür suchen die Vorstandsmitglieder in der Regel einen Notar auf.
Das Anmeldeschreiben können die Vorstandsmitglieder selbst fertigen oder einen Notar beauftragen, welcher das Schreiben dann an das Registergericht weiter leitet.
Die Anmeldung erfolgt beim:
Amtsgericht Hamburg, Registersachen
Caffamacherreihe 20
20355 Hamburg
Für die Eintragung wird vom Gericht eine Gebühr erhoben. Anschließend erfolgt die Eintragung in das Vereinsregister.