Recht und Steuern
Güterkraftverkehr
Die gewerbsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger von 3,5 t überschreitet, bedarf einer Erlaubnis.
Zuständige Stelle: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Existenzgründung im Güterkraftverkehr.