Recht und Steuern

Güterkraftverkehr

Die gewerbsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger von 3,5 t überschreitet, bedarf einer Erlaubnis.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Existenzgründung im Güterkraftverkehr.