Abfallbeseitigung
Deponie bzw. Abfallbeseitigungsanlage: Planfeststellungsbeschluss § 31Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG), Abfallbeseitigung Genehmigung nach § 49 KrW/AbfG
Zuständige Stelle: Behörde für Umwelt und Energie
Zuständige Stelle: Behörde für Umwelt und Energie
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Abfall- und Kreislaufwirtschaft.