EU-Instrument gegen wirtschaftlichen Zwang durch Drittländer
Am 27. Dezember 2023 ist das neue EU-Instrument zur Schutz vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer in Kraft getreten. Unternehmen, die sich wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten ausgesetzt sehen, können dies der EU-Kommission melden, die dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten die Aktivierung des neuen Instruments prüft. Weitere Informationen finden Sie hier.