April 2024
Aktuelles zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Die folgende Zusammenstellung aktueller Meldungen zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr möchten wir Sie mit unserem Service über aktuelle Änderungen informieren, die uns aufgrund unserer Beratungspraxis als besonders relevant für Ihr Tagesgeschäft erscheinen.
Nicht aufgenommen in diesen Newsletter haben wir aktuelle Informationen über Einfuhrvorschriften in Drittländern. Hierüber informieren wir mit unserem Exportnachschlagewerk "K und M" Konsulats- und Mustervorschriften.
Einfuhr von Cannabis bleibt weiterhin verboten
5. April 2024
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 haben sich die Regelungen für den Umgang mit Cannabis nur teilweise geändert. Seit dem 1. April 2024 ist Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Der Zoll weist darauf hin, dass die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis jedoch weiterhin verboten und strafbewehrt ist - insbesondere auch die Einfuhr von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 haben sich die Regelungen für den Umgang mit Cannabis nur teilweise geändert. Seit dem 1. April 2024 ist Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Der Zoll weist darauf hin, dass die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis jedoch weiterhin verboten und strafbewehrt ist - insbesondere auch die Einfuhr von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
(www.zoll.de)
Ältere Meldungen
- März 2024 (Nr. 6115470)
- Februar 2024 (Nr. 6081958)
- Januar 2024 (Nr. 6078428)
- Dezember 2023 (Nr. 6024202)
- November 2023 (Nr. 6002958)
- Oktober 2023 (Nr. 5962946)