Wie melde ich ein Gewerbe an? Brauche ich für mein Café eine Gaststättenkonzession? Wie beantrage ich eine Sondernutzungsgenehmigung? Und wer ist dafür zuständig? Immer wieder stehen Gründer und Unternehmer vor solchen und ähnlichen Fragen. Unsere Handelskammer unterhält eine von zwei Hamburger Geschäftsstellen des "Einheitlichen Ansprechpartners".
Hier beantworten wir Ihre Fragen aus einer Hand und runden damit unseren
Service für Gründer und Unternehmen ab. Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner erhalten Sie auch in dem
Online-Portal der Stadt Hamburg.
Was der Einheitliche Ansprechpartner für Sie tun kann
Beratung: Wir beraten Unternehmen und Gründerinnen und Gründer aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt über:
gewerberechtliche Genehmigungserfordernisse und Verfahrensfragen
Zuständigkeiten in der Hamburger Verwaltung
Zugang zu öffentlichen Registern
weiterführende Beratungsangebote
One-Stop-Shop für Genehmigungen: Außerdem bietet wir Ihnen als "Verfahrensmittler" im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und -führung folgende Dienstleistungen an:
Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung von gewerberechtlichen Anträgen, Anzeigen, Willenserklärungen und Unterlagen
Ermittlung der zuständigen Behörden und Weiterleitung von Unterlagen an diese
Vermittlung zwischen Unternehmen und Behörde bei Rückfragen
Beobachtung des Verfahrensablaufs, Auskünfte zum Verfahrensstand
Beratung zu Hilfsangeboten bei Schwierigkeiten im Verfahrensablauf
Auf den
Seiten der Stadt Hamburg können Sie die in Ihrem Fall relevanten verwaltungsrechtlichen Anforderungen mit Hilfe des
Behördenfinders ermitteln. So machen wir komplexe Behördenangelegenheiten für Sie transparenter und zeitsparender.
Die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners können grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Unternehmen und Gründerinnen und Gründer weltweit in Anspruch nehmen. Bestimmte Branchen sind allerdings gesetzlich von unserem
Zuständigkeitsbereich ausgeschlossen. Für die Klärung Ihrer individuellen Anspruchsberechtigung und die gegebenenfalls notwendige Vermittlung an Fachexperten – vielfach gleich hier in unserer Handelskammer – stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Wie Sie den Einheitlichen Ansprechpartner erreichen
Eine Vielzahl unserer Dienstleistungen ist kostenfrei. Für die Nutzung der Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners können zum Teil aber Gebühren anfallen. Diese bemessen sich nach dem zur Fallbearbeitung eingesetzten Arbeitsaufwand. Näheres ergibt sich aus der
Gebührensatzung (PDF-Datei · 43 KB). Sind Sie unsicher ob Ihr Anliegen gebührenpflichtig ist oder mit welcher Gebührenhöhe zu rechnen ist? Dann schauen Sie in der
Gebührenrechnung oder sprechen Sie uns einfach an. Eine bis zu halbstündige Erstberatung ist in jedem Fall gebührenfrei.
Wer hinter dem Einheitlichen Ansprechpartner steht
Träger des Einheitlichen Ansprechpartners Hamburg ist eine Kammergemeinschaft (Mitglieder neben unserer Handelskammer: Handwerkskammer Hamburg, Hamburgische Architektenkammer, Hamburgische Ingenieurkammer-Bau, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Steuerberaterkammer Hamburg). Eine zweite Geschäftsstelle wird von der
Handwerkskammer Hamburg betrieben.
Wer beantwortet weitere Fragen zum Einheitlichen Ansprechpartner?
Rufen Sie uns einfach, kontaktieren uns per E-Mail oder Fax. Sie erreichen uns außerdem postalisch unter folgender Adresse (
Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg, Postfach 111479, 20414 Hamburg). Weitere Hintergründe zum Einheitlichen Ansprechpartner erläutert Ihnen der
Filmebeitrag der EU-Kommission auf dieser Seite.
Typische Beispielfälle für den Einheitlichen Ansprechpartner
Lohnt sich eine Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners für Sie? Lernen Sie anhand von zwei typischen Beispielfällen mehr darüber, welche Vorteile Ihnen bei der Einschaltung des Einheitlichen Ansprechpartners zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren entstehen können.
In welchen Fällen kann es sich für Gründer und Unternehmen lohnen den Einheitlichen Ansprechpartners (EA) einzuschalten? Das Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners reicht von der Informationserteilung bis zur Abwicklung ganzer Verfahren.
Anhand von zwei typischen Beispielfällen möchten wir Ihnen die Vorteile der Inanspruchnahme des EA näher erläutern. Ob Sie den Service des EA in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie natürlich selbst.
1. Gründung einer Gaststätte mit Alkoholausschank
Sie möchten eine Gaststätte mit Alkoholausschank sowie Außengastronomie (auf dem Bürgersteig) eröffnen. Außen sollen die Gäste durch eine Markise vor der Sonne geschützt werden, innen soll ein Glücksspielautomat (mit Geldpreisausschüttung) angebracht werden. Wie kann der EA Sie unterstützen?
Verfahrensschritt
Verfahren mit EA
Gewerbeanzeige
EA
Anmeldung zur Unterrichtung im Gaststättengewerbe
Handelskammer Hamburg
Antrag zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
EA
Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
EA
Antrag zur Erteilung einer Aufstellerlaubnis für Geldspielautomaten
EA
Antrag zur Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes
EA
2. Veranstaltung eines Großevents auf einem öffentlichem Platz
Sie führen eine Eventagentur und planen eine Großveranstaltung mit pyrotechnischer Show auf einem öffentlichen Platz. Nun fragen Sie sich, ob der Umgang und Transport der notwendigen Materialien eigentlich genehmigungsbedürftig ist. Inwieweit kann der EA Ihnen helfen?
Verfahrensschritt
Verfahren mit EA
Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
EA
Festsetzung eines Marktes
EA
Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Sprengstoff
EA
Nachweis der Fachkunde für den Umgang mit Sprengstoff
EA
Wo immer der EA in den genannten Beispielen in Anspruch genommen werden kann bietet er folgende Serviceleistungen:
Beratung zu den gesetzlichen Anforderungen
Annahme und Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Stellen
Übernahme der Verfahrenskorrespondenz mit den zuständigen Stellen
Möchten Sie wissen inwieweit der EA konkret Ihnen helfen kann? Sprechen Sie uns an, oder informieren Sie sich auf den Seiten zu
unserem Leistungsangebot.
Kontaktinformationen zu den Ansprechpartnern in den verschiedenen Kammern
Alle Kontaktinformationen zu den Ansprechpartnern in den verschiedenen Kammern finden Sie unten. Weitere Arbeitsmaterialien sind auf der rechten Seite per Download abrufbar.