Aus- und Weiterbildung
Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften
In begründeten Fällen kann jedes Unternehmen, das von den Gefahrgutvorschriften betroffen ist, beantragen, beim Transport eines bestimmten Gutes von den Gefahrgutvorschriften abweichen zu dürfen. Näheres ist in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB) § 5 und der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) § 7 geregelt.
Anträge für die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen sind in Hamburg zu richten an:
Behörde für Inneres
Wasserschutzpolizei – WSP 521 –
Zentralstelle Gefahrgutüberwachung
Wilstorfer Straße 100
21073 Hamburg
Behörde für Inneres
Wasserschutzpolizei – WSP 521 –
Zentralstelle Gefahrgutüberwachung
Wilstorfer Straße 100
21073 Hamburg
Fragen zu den Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften werden telefonisch oder per E-Mail beantwortet:
Seeverkehr
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+49 40 4286-65471
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Straße / Bahn
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+49 40 4286-65475
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ADN
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+49 40 4286-65480
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