Coronavirus
Prüfungen, Ausbildung und Unterrichtung (FAQ)
Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen zur Durchführung der Handelskammer-Prüfungen und Unterrichtungen sowie der Berufsausbildung aufgrund der Corona-Situation beantwortet und zusammengestellt.
Wir empfehlen das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske für die Teilnahme an Prüfungen.
Fragen zur Prüfung
- Welche Corona-Vorschriften gelten für die Teilnahme an den Prüfungen
- Wann bin ich von einem Testnachweis befreit?
- Was passiert, wenn mein Testergebnis positiv ist?
- Was muss ich tun, wenn ich am Prüfungstag Corona-Symptome habe?
- Was tue ich, wenn ich zur Prüfung am Coronavirus erkranke oder in Quarantäne bin?
- Welche Hygieneregeln muss ich bei den Prüfungen beachten?
- Was muss ich während der Prüfung beachten?
- Wann gibt es Termine und Einladungen?
- Alle anderen haben die Einladung schon erhalten - nur ich noch nicht.
- Der Berichtsheft-Upload klappt nicht, was nun?
- Ich kann den Projektantrag nicht hochladen. Was nun?
- Ab wann kann ich die Prüfungsergebnisse einsehen?
- Ich habe meine Abschlussprüfung nicht bestanden. Was kann ich tun?
- Habe ich den Tag vor meiner Abschlussprüfung frei?
- Was ist, wenn ich nicht anwesend bin?
Fragen zur Ausbildung
- Kann für Auszubildende Kurzarbeit angeordnet werden?
- Kann für Ausbilder/-innen Kurzarbeit angeordnet werden?
- Kann dem/der Auszubildenden gekündigt werden?
- Darf ein Betrieb seine Auszubildenden freistellen?
- Müssen Azubis auch in Corona-Zeiten für die Berufsschule freigestellt werden?
- Darf ein Auszubildender von der Ausbildung fernbleiben?
- Ist Homeoffice für Auszubildende möglich?
- Müssen Auszubildende das Berichtsheft weiterführen, wenn sie wegen der Ausbreitung des Coronavirus zuhause bleiben müssen?
- Der Betrieb hat kaum Aufträge. Können Auszubildende ihre Stunden reduzieren?
- Kann der/die Auszubildende in den Urlaub geschickt werden?
- Erhöhen sich die Fehlzeiten, wenn Auszubildende von ihren Ausbildungsbetrieben vorübergehend nach Hause geschickt werden?
- Worauf müssen Ausbildungsbetrieb und Auszubildende achten, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet?
- Kann die Probezeit der Auszubildenden verlängert werden, wenn die Ausbildung während der Probezeit Corona-bedingt unterbrochen werden muss oder nur eingeschränkt möglich ist?
- Der Betrieb wurde durch die Behörden geschlossen. Wie soll nun ausgebildet werden?
- Im Betrieb gab es einen nun nicht bestätigten Verdacht auf Corona, sodass die gesamte Belegschaft nach Hause geschickt wurden. Besteht für die Auszubildenden ein Anspruch auf Vergütung?
- Darf ein Betrieb, bei dem Kurzarbeit stattfindet, Ausbildungsverträge für das kommende Ausbildungsjahr schließen?
- Die Kundenzentren der Bezirksämter sind geschlossen. Wie kommen Jugendliche jetzt an den notwendigen Untersuchungsberechtigungsschein?
- Was passiert mit Anträgen auf Durchführung von Schlichtungsverfahren bezüglich Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden?
- Ich konnte mich bisher nicht impfen lassen und kann es auch noch nicht, und es ist mir nicht möglich, auf Grund der neuen Corona Verordnung zur Berufsschule noch zum Betrieb zu gelangen. Vor meiner Anreise sind keine Teststationen geöffnet, wie auch am Sonntag.
- Muss der Ausbildende dem Azubi weiterhin die Vergütung zahlen, wenn dieser in Quarantäne war?
Fragen zu Prüfungen und Unterrichtung in der Sach- und Fachkunde
Finanzierungshilfen
Förderprogramm "Brücken in Ausbildung"
Die Suche nach einem Ausbildungsplatz ist in der Corona-Pandemie schwieriger geworden. Damit Jugendliche aus Qualifizierungsmaßnahmen auch einen Ausbildungsplatz finden, fördert der Senat kleine und mittlere Unternehmen bei der betrieblichen Ausbildung. Über das Programm "Brücken in Ausbildung” stellt die Stadt Hamburg dafür 1 Million Euro Fördermittel zur Verfügung.
Mit dem Förderprogramm soll für Unternehmen ein Anreiz geschaffen werden, diese Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung zu übernehmen. Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitenden erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung: Für jeden Ausbildungsplatz werden 400 Euro monatlich gewährt.
Auf diese Weise unterstützt die Sozialbehörde Betriebe bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen. Gemeinsam mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) veröffentlicht sie dazu heute das Programm “Brücken in Ausbildung". Ab dem 1. August 2021 können Ausbildungsbetriebe Anträge auf den Zuschuss stellen. Informationen und die Förderrichtlinie mit allen Details stehen auf der Homepage der IFB unter
www.ifbhh.de zur Verfügung. Die Zahlung des Zuschusses ist auf maximal 12 Monate befristet. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden an einer Berufs- oder Einstiegsqualifizierung teilgenommen haben.
Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern”
Die Bundesregierung hat das Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” auf den Weg gebracht. Damit soll die vorgesehene Förderung neuer Ausbildungsverträge umgesetzt werden. Wir haben alle
Informationen zur Förderungen zusammengestellt.
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Informationen für Unternehmen zum Thema Coronavirus.