Berufsschulabschlüsse

Mit der Ausbildung zum höheren Schulabschluss

Neben deiner Ausbildung hast du parallel die Möglichkeit, den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), den mittleren Schulabschluss (MSA) oder auch die Fachhochschulreife zu erlangen. Wir informieren dich über die Voraussetzungen.

Mit der Ausbildung zum ESA/ MSA

Nach dem erfolgreichen Abschluss deiner dualen Ausbildung kannst du dir nachträglich die Gleichwertigkeit deines Abschlusszeugnisses der Berufsschule mit dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA/ vormals Hauptschulabschluss) anerkennen lassen.
Hast du die Schule mit einem ESA abgeschlossen, kannst du dir mit erfolgreichem Bestehen deiner dualen Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen den mittleren Schulabschluss (MSA/ vormals Realschulabschluss) anerkennen lassen. Diese Gleichwertigkeitsprüfung ist laut Information der Behörde für Schule und Berufsbildung kostenfrei.
Anerkennung und Gleichwertigkeit: Zuständig ist hierfür das Schulinformationszentrum der Behörde für Schule und Berufsbildung. Unter diesem Link erfährst du, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Zusätzlich erhältst du hier die entsprechenden Kontaktdaten für Rückfragen. Für die Unterlagenprüfung ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Mit der Ausbildung zur Fachhochschulreife

Parallel zu deiner dualen Ausbildung hast du die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erlangen. Hierfür erhältst du an der für dich zuständigen Berufsschule in bestimmten Fächern zusätzlichen Unterricht. Dadurch werden ebenfalls Kompetenzen gefördert, die dich auf ein wissenschaftliches Studium vorbereiten. Die Anmeldung zu diesem Zusatzunterricht erfolgt in der jeweiligen Berufsschule. Erfahre mehr über die Zulassungsvoraussetzungen.