Aus- und Weiterbildung

Fachwirt / Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen

Kurzbeschreibung

Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen üben in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle aus. Sie führen eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zu. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB).
Bitte beachten Sie, dass – laut der Prüfungsverordnung – die notwendige Berufspraxis in kaufmännischen bzw. verwaltenden Tätigkeitsfeldern des Gesundheits- und Sozialwesens nachgewiesen werden muss.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gerne für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine 2024

Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Zulassung zu den Prüfungen 2024 nicht mehr möglich.
Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2024
2. Halbjahr 2024
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
spätestens bis zum 
15. November 2023
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
spätestens bis zum
15. Mai 2024
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
Anmeldeunterlagen
Schritt 1:
Automatische Zusendung durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
Dezember 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Juni 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Schritt 2:
Einreichung ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Dezember 2023
15. Juli 2024
Schriftliche Prüfung 
25. und 26. März 2024
21. und 22. Oktober 2024
Mündliche Prüfung
voraussichtlich Juni 2024
voraussichtlich Februar 2025

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2025
2. Halbjahr 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
spätestens bis zum 
15. November 2024
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
spätestens bis zum
15. Mai 2025
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
Anmeldeunterlagen
Schritt 1:
Automatische Zusendung durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
Dezember 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Juni 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Schritt 2:
Einreichung ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Dezember 2024
15. Juli 2025
Schriftliche Prüfung 
25. und 26. März 2025
20. und 21. Oktober 2025
Mündliche Prüfung
voraussichtlich Juni/Juli 2025
voraussichtlich Februar 2026

Prüfungstermine 2026

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2026
2. Halbjahr 2026
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
spätestens bis zum 
15. November 2025
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
spätestens bis zum
15. Mai 2026
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
Anmeldeunterlagen
Schritt 1:
Automatische Zusendung durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
Dezember 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Juni 2026
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Schritt 2:
Einreichung ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Dezember 2025
15. Juli 2026
Schriftliche Prüfung 
23. und 24. März 2026
19. und 20. Oktober 2026
Mündliche Prüfung
voraussichtlich Juni/Juli 2026
voraussichtlich Februar 2027

Aufbau der Prüfung

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird anhand einer betrieblichen Situationsbeschreibung* durchgeführt. Geprüfte Handlungsbereiche sind:
  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen und Entwickeln von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
*Es handelt sich hier um eine schriftliche Prüfungsleistung mit zwei Aufgabenstellungen, die an 2 Tagen mit je 300 Minuten Prüfungszeit abgefragt wird.

Mündliche Prüfung

  1. Präsentation eines selbst gewählten Themas (10 Minuten)
    Achtung: Das Thema ist spätestens am ersten Tag der schriftlichen Prüfung einzureichen → Hinweise zur mündlichen Prüfung
  2. Fachgespräch (20 Minuten)

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 605,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung beziehungsweise Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen