Aus- und Weiterbildung

Personalfachkaufmann / Personalfachkauffrau

Kurzbeschreibung

Personalfachkaufleute nehmen verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahr. Sie gestalten die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing mit und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig eine Zulassung, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihr Zulassungsantrag wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gerne für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine 2024

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2024
2. Halbjahr 2024
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original und per Post ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2023
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2024
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
i. d. R. Dezember 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
i. d. R. Juni 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Januar 2024
15. Juli 2024
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen*
*Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Handlungsbereiche
  • Personalarbeit organisieren und durchführen (120 Minuten)
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (150 Minuten)
18. April 2024
29. Oktober 2024
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (150 Minuten)
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern (150 Minuten)
19. April 2024
30. Oktober 2024
Einreichen der Themenvorschläge in vierfacher Ausfertigung, inklusive ehrenwörtlicher Erklärung
bis 19. April 2024
bis 30. Oktober 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Situationsbezogenes Fachgespräch (30 Minuten)
voraussichtlich Juli / August 2024
voraussichtlich Februar 2025

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2025
2. Halbjahr 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original und per Post ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2024
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2025
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
i. d. R. Dezember 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
i. d. R. Juni 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Januar 2025
15. Juli 2025
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen*
*Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Handlungsbereiche
  • Personalarbeit organisieren und durchführen (120 Minuten)
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (150 Minuten)
16. April 2025
29. Oktober 2025
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (150 Minuten)
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern (150 Minuten)
17. April 2025
30. Oktober 2025
Einreichen der Themenvorschläge in vierfacher Ausfertigung, inklusive ehrenwörtlicher Erklärung
bis 17. April 2025
bis 30. Oktober 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Situationsbezogenes Fachgespräch (30 Minuten)
voraussichtlich Juli / August 2025
voraussichtlich Februar 2026

Prüfungstermine 2026

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2026
2. Halbjahr 2026
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original und per Post ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2025
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2026
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
i. d. R. Dezember 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
i. d. R. Juni 2026
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Januar 2026
15. Juli 2026
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen*
*Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Handlungsbereiche
  • Personalarbeit organisieren und durchführen (120 Minuten)
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (150 Minuten)
15. April 2026
28. Oktober 2026
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (150 Minuten)
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern (150 Minuten)
16. April 2026
29. Oktober 2026
Einreichen der Themenvorschläge in vierfacher Ausfertigung, inklusive ehrenwörtlicher Erklärung
bis 16. April 2026
bis 29. Oktober 2026
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Situationsbezogenes Fachgespräch (30 Minuten)
voraussichtlich Juli / August 2026
voraussichtlich Februar 2027

Prüfungstermine 2027

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2027
2. Halbjahr 2027
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original und per Post ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2026
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2027
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
i. d. R. Dezember 2026
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
i. d. R. Juni 2027
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Januar 2027
15. Juli 2027
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen*
*Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Handlungsbereiche
  • Personalarbeit organisieren und durchführen (120 Minuten)
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (150 Minuten)
14. April 2027
25. Oktober 2027
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (150 Minuten)
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern (150 Minuten)
15. April 2027
26. Oktober 2027
Einreichen der Themenvorschläge in vierfacher Ausfertigung, inklusive ehrenwörtlicher Erklärung
bis 15. April 2027
bis 26. Oktober 2027
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Situationsbezogenes Fachgespräch (30 Minuten)
voraussichtlich Juli / August 2027
voraussichtlich Februar 2028

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 605,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen