Aus- und Weiterbildung

Ich habe meine Abschlussprüfung nicht bestanden. Was kann ich tun?

Bestehst du die Abschlussprüfung nicht, so kannst du von deinem Ausbildungsbetrieb eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses (§ 21 Abs. 3 BBiG) bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr, verlangen.
Wenn du durch die Abschlussprüfung fällst, kannst du an der nächsten stattfindenden Prüfung erneut teilnehmen, in der Regel 6 Monate später. Aber Achtung! Die Prüfung kann insgesamt nur 3 mal abgelegt werden, solltest du auch nach der dritten Prüfung nicht bestanden haben, kannst du diesen Beruf nicht fortführen.
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