Aus- und Weiterbildung

Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. In der Ausbildung soll auch die Fahrberechtigung für die Klassen CE oder D nach dem EU-Führerscheinrecht erworben werden.

Im Überblick

Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungbeginn
1. August
Typische Branchen/Betriebe
Unternehmen des Güterkraftverkehrs, der Logistik, der Entsorgung, des Reiseverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs
Berufsschule Staatliche Gewerbeschule Kraftfahrzeugtechnik (BS 16)
Unterrichtsform
Blockunterricht
Prüfung
Zwischen- und Abschlussprüfung
Vergütung Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes.
Fortbildungsmöglichkeiten
Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin und geprüfter Kraftverkehrsmeister
Verordnung
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung)
Standardberufsbildpositionen

Tätigkeiten

Berufliche Fähigkeiten

  • führen Fahrten des Gütertransports bzw. Fahrten zur Beförderung von Personen im Reise- oder Personennahverkehr sicher und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch
  • wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an
  • Kontrollieren, Warten und Pflegen die Fahrzeuge
  • bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Gütern oder die Beförderung von Personen vor, nehmen das Transportgut oder das Gepäck an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere
  • ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen
  • verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe
  • beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte

Ausbildungsschwerpunkte

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
  • Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr
  • Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  • Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
  • Kundenorientiertes Verhalten
  • Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Betriebliche Planung und Logistik
  • Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
  • Qualitätssichernde Maßnahmen

Ausbildungsplatz finden

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