Aus- und Weiterbildung

Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechaniker

Im Überblick

Ausbildungsdauer
3 ½ Jahre
Ausbildungsbeginn
1. August
Typische Branchen/Betriebe
Luft- und Raumfahrtindustrie, z.B. bei Fluggerätherstellern, Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben sowie bei Fluggesellschaften und bei der Bundeswehr
Berufsschule Berufliche Schule Gesundheit Luftfahrt Technik (BS 10)
Unterrichtsform
Blockunterricht
Prüfung
Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2
Fortbildungsmöglichkeiten Industriemeisterin und Industriemeister Fachrichtung Luftfahrttechnik
Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) und geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)
Verordnung
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung)
Standardberufsbildpositionen

Tätigkeiten

Einsatzgebiete

  • Fertigen und Instandsetzen von Fluggerätstrukturen und Fluggerätsystemkomponenten
  • Herstellen und Instandhalten von Bauteilen aus metallischen Werkstoffen, Kunststoffen und Verbundwerkstoffen
  • Montieren und Demontieren von mechanischen und elektrischen Geräten, Baugruppen und Systemen
  • Handhaben von Komponenten der Fluggerätsysteme
  • Durchführen von Mess- und Einstellarbeiten
  • Analysieren von Störungen
  • Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Anwenden deutsch- und englischsprachiger technischer und luftfahrtspezifischer Dokumente
  • Selbständiges Arbeiten und Arbeiten im Team, Kooperieren mit anderen Fachbereichen, Berücksichtigung von interkulturellen, physischen und psychischen menschlichen Faktoren
  • Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrtbundesamt nachgewiesen

Berufliche Fähigkeiten

  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen
  • Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
  • Instandhaltung
  • Analysieren von Störungen an Antriebssystemen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Berücksichtigen menschlicher Faktoren
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz

Fachrichtung Triebwerkstechnik

  • Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen
  • Montieren und Demontieren von Flugtriebwerken
  • Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten am Triebwerk
  • Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten

Fachrichtung Instandhaltungstechnik

  • Instandhalten von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte
  • Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten
  • Abfertigen von Fluggeräten

Fachrichtung Fertigungstechnik

  • Herstellen und Instandhalten von metallischen Bauteilen für Fluggeräte
  • Herstellen und Instandhalten von Bauteilen aus Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen für Fluggeräte
  • Fügen und Lösen von Strukturbauteilen
  • Montieren von Fluggerätsystemkomponenten

Ausbildungsplatz finden

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