Aus- und Weiterbildung

Prüfer:in werden

Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer gesucht!

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland hat weltweit einen hervorragenden Ruf. Es basiert auf einem System von anspruchsvollen Berufen, Fortbildungsabschlüssen, fachkundigen Ausbilder:innen und Prüfer:innen, sowie praxisnahen Prüfungen. Die hohen Qualitätsstandards der IHK-Abschlüsse sind nur durch das Engagement der vielen ehrenamtlichen Prüfer:innen möglich. Durch Ihre Arbeit fördern Sie den beruflichen Nachwuchs und sichern die Zukunft des Wirtschaftsstandortes.
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Über 300.000 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer engagieren sich in Deutschland für die Duale Ausbildung und die berufliche Weiterbildung. Möchten auch Sie Prüfer bei der Handelskammer werden? Im folgenden Film haben wir die wichtigsten Informationen kurz für Sie zusammengefasst.

Engagement für die Zukunft - Einblick in die Arbeit der Prüfenden

Wer sind die Menschen, die mit ihrem Engagement die Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung sichern? In der Hamburger Wirtschaft berichten Prüfende von ihren Erfahrungen, ihrer Motivation und warum ihre Aufgabe so wichtig ist. Lesen Sie jetzt mehr und lassen Sie sich inspirieren!

Voraussetzungen für das Prüferehrenamt

Für die Berufung in einen Prüfungsausschuss sollen unsere Prüferinnen und Prüfer die folgenden Kriterien erfüllen:
  • im Prüfungsgebiet sachkundig sein, also direkt aus der Praxis kommen, in der Regel die zu prüfenden Berufe selbst als Abschluss in der Tasche haben, mit den neuesten Entwicklungen im Beruf vertraut sein sowie ein breites, vertieftes Wissen über den Beruf haben,
  • eine aktuelle berufliche Tätigkeit mit wesentlichen Bezügen zum Prüfungsgebiet nachweisen, also aktuell in dem zu prüfenden Berufsfeld arbeiten,
  • persönlich für die Mitwirkung im Prüfungssachgebiet geeignet sein,
  • über Verantwortungsbewusstsein, Urteilsvermögen und berufspädagogische Kenntnisse verfügen,
  • mindestens halbtags aktiv im Berufsleben stehen, also mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten,
  • zum Zeitpunkt der Berufung die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
  • in der Metropolregion Hamburg wohnen und/oder arbeiten.
Hinweis:
  • In der Regel bringen unsere Prüferinnen und Prüfer Erfahrungen aus einer mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit mit und haben die Ausbildereignungsprüfung abgelegt.
  • Für die Besetzung der Arbeitnehmer-Position haben Gewerkschaften/Arbeitnehmer-Vereinigungen ein Vorschlagsrecht.
  • Unsere Prüferinnen und Prüfer sind aufgeschlossen für die Anwendung aktueller und zukünftiger digitaler Kommunikationstechniken für die Ausübung ihres Prüferehrenamtes.
  • Die Bereitschaft zur Verschwiegenheit über alle Prüfungsvorgänge ist selbstverständlich.
Sachkundig ist,
  • wer das erforderliche berufliche Wissen und Können besitzt, um im Rahmen der Abschlussprüfung/Fortbildungsprüfung/Sach- und Fachkundeprüfung prüfen zu können.
  • wer nachweisen kann, dass die Sachkunde Bezug auf den Prüfungsgegenstand des einzelnen Ausbildungsberufes, die Ausbildungsordnung und die Prüfungsanforderungen hat (in der Regel wurde eine Ausbildung im zu prüfenden Beruf absolviert bzw. die Fortbildungsprüfung oder Sach- und Fachkunde).
  • wer unmittelbaren Bezug zur beruflichen Praxis hat und wem auch neueste Entwicklungen im jeweils zu prüfenden Beruf bekannt und vertraut sind.
  • wer nicht nur fachlich geeignet ist, sondern eine breitere und tiefere Sachkunde besitzt.

Jetzt als Prüfer/in bewerben

Sie möchten ehrenamtliche/r Prüfer/in werden und aktiv an der Fachkräftesicherung mitwirken? Dann füllen Sie jetzt unser Online-Formular aus!