Welche Kündigungsunterschiede gibt es?

Wie schon festgestellt, kann das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit von heute auf morgen beendet werden. Dabei muss kein Grund angegeben werden.
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden, wenn
  • ein wichtiger Grund wie etwa massives Fehlverhalten vorliegt. Bei der Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden → Fristlose Kündigung
  • der Auszubildende seine Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchte. Bei der Kündigung muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden → Ordentliche Kündigung
    • Achtung, du kannst die Ausbildung nicht fortführen, sei dir also sicher, dass du diesen Beruf nicht weiter erlenen möchtest!
Sollten du und dein Ausbildungsbetrieb übereinkommen, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr gewünscht ist, du aber diesen Beruf weiter lernen möchtest (bei einem anderen Unternehmen) könnt ihr auch einen Aufhebungsvertrag schließen. Mehr dazu..