Nr. 2395

Versicherungsvermittler und -berater

Zum 22. Mai 2007 sind grundlegende Rechtsänderungen für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in Kraft getreten. Die gewerbliche Versicherungsvermittlung und -beratung ist nunmehr als grundsätzlich erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgestaltet. Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und -berater in ein zentrales, internetbasiertes Register eintragen lassen.
Registrierte Versicherungsvermittler und -berater haben gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 4 Versicherungsvermittlungsverordnung gegenüber Kunden beim ersten Geschäftskontakt die Registrierungsnummer und die Daten der registerführenden Stelle mitzuteilen. Die Registerdaten lauten:
Neu seit 01.01.2023: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-600 585-0 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
Es bestehen aber zahlreiche Besonderheiten und Ausnahmen: So gilt bei Versicherungsvermittlern, die schon vor dem 1. Januar 2007 tätig waren, eine Übergangsfrist mit der Folge, dass eine Registrierung erst bis zum 1. Januar 2009 zu erfolgen hat. Vermittler, die ausschließlich im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig werden, können sich zudem unmittelbar über dieses Versicherungsunternehmen in das Register eintragen lassen und bedürfen in diesem Falle keiner Erlaubnis. Gleiches gilt für Vermittler, die mit mehreren Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten, wenn die Versicherungsunternehmen in Bezug auf die vertriebenen Produkte nicht in Konkurrenz zueinander stehen.
Die IHK begleitet Sie als zuständige Stelle durch das Registrierungsverfahren und hat wichtige Informationen zusammengestellt. Diese lassen sich anhand der Menüleiste rechts im Bild abrufen.
Wichtiger Hinweis für gebundene Vermittler ("Einfirmenvertreter"): Die Registrierung als gebundener Vermittler, d. h. mit dieser Eintragung im Register, erfolgt ausschließlich über das Versicherungsunternehmen, mit dem diese zusammenarbeiten. Darüber hinaus gibt es folgende Varianten:
1. Variante: Sie registrieren sich selbst über die IHK als ungebundener Vermittler und durchlaufen zuvor das entsprechende Erlaubnisverfahren.
2. Variante: Sie lassen sich über das Versicherungsunternehmen als gebundener Vermittler registrieren und durchlaufen bei uns das Erlaubnisverfahren ohne Registrierung. (Vorteil: Bei Statuswechsel entstehen keine Unterbrechungen. Nachteil: Kosten für Erlaubnisverfahren und Aufrechterhaltung des Vermögensschadenhaftlichtversicherungsvertrages).