Finanzanlagenvermittler

21. November 2019. Finanzanlagenvermittler (FAV) erhalten ihre Erlaubnis und Registrierung im Vermittlerregister auf Grundlage des § 34f GewO i.V.m. § 11a Abs. 1 GewO.
Für die Registrierung im Vermittlerregister der FAV sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Die Erlaubnis wird in Sachsen-Anhalt von den Landkreisen und Kreisfreien Städten (Erlaubnisbehörden) erteilt (Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten im Gewerberecht, GVBl. LSA v. 29. Mai 2013, S. 242).
Die Antragsteller müssen sich aber trotz dieser Zuständigkeitszersplitterung sowohl für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 GewO als auch für den Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister ausschließlich an die Erlaubnisbehörden wenden. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Geschäftssitz des Antragstellers. Er erhält die Antragsformulare auf Erlaubniserteilung und auf Registrierung beide bei der zuständigen Erlaubnisbehörde. Sie nimmt beide ausgefüllte Anträge auch wieder entgegen.
Die Daten für die Eintragung in das Vermittlerregister werden dann von der Erlaubnisbehörde an die IHK Halle-Dessau als Registerbehörde übermittelt.
Die Registrierung bei der IHK erfolgt kostenpflichtig für den Antragsteller nach Erlaubniserteilung. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid durch die IHK Halle-Dessau. Die Registernummer und den Inhalt der Registrierung teilt die IHK Halle-Dessau dem Erlaubnisinhaber und der Erlaubnisbehörde schriftlich mit.

Erlaubnisbehörden im IHK-Bezirk Halle-Dessau sind:

  • Stadt Halle, Ordnungsamt, Team Gewerbe, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale)
  • Stadt Dessau-Roßlau, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, August-Bebel-Platz 16, 06844 Dessau-Roßlau
  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen
  • Landkreis Mansfeld-Südharz, FB II Ordungsamt, Rudolf-Breitscheidstraße 20/22, 06526 Sangerhausen
  • Landkreis Wittenberg, Fachdienst Ordnung & Straßenverkehr, Abt. Allgemeine Ordungsangelegenheiten, Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg
  • Burgenlandkreis, Ordnungsamt, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg
  • Salzlandkreis, SD 33.6, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale)
  • Saalekreis, Kreisverwaltung, Ordnungsamt, Öffentliche Ordnung, Domplatz 9, 06217 Merseburg
Des Weiteren ist der Erlaubnisinhaber verpflichtet, Änderungen seiner Registerdaten unverzüglich der für ihn zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen. Eine direkte Mitteilung der Änderung an die IHK Halle-Dessau ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Daten werden wie beim Registrierungsverfahren dann von der Erlaubnisbehörde an die IHK Halle-Dessau als Registerbehörde weitergeleitet. Dieser Vorgehensweise muss der Unternehmer auch bei einer Löschung seiner Registerdaten folgen.
Als einen Service der IHK Halle-Dessau finden Sie nebenstehend als Download die notwendigen Formulare auf Eintragung in das Vermittlerregister und für die Mitteilung der Änderungen der Registerdaten des Unternehmers.
Anders verhält es sich hingegen bei Mitarbeitern des FAV, die bei ihm beschäftig sind und unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden. Hier muss der FAV als Eintragungspflichtiger den Antrag auf Eintragung der Arbeitnehmer/-innen in das Vermittlerregister bzw. bei Änderungen oder Löschung der Angaben dieser Personen direkt bei der IHK Halle-Dessau stellen. Den entsprechenden Download für den Antrag auf Registrierung von Angestellten/Mitteilung zur Änderung der Registerdaten finden Sie ebenfalls nebenstehend.