EU-Klimagesetz

Die EU hat am 21. April 2021 das EU-Klimagesetz beschlossen. Darin wird festgelegt, dass die EU bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral werden soll. Das Klimagesetz ist ein zentrales Element aus dem Green Deal der EU-Kommission. 

Klimaziele

Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden (bis dahin: 40 Prozent). Bis zum Jahr 2050 soll die EU treibhausgasneutral werden. Das Klimagesetz sieht die Festlegung eines CO2-Budgets für die EU vor. Die höheren Klimaziele der EU werden weitreichende Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft haben. Der DIHK hat dazu eine Analyse vorgelegt. 

Maßnahmen

Die Kommission hat angekündigt, sämtliche klima- und energierechtlich relevanten EU-Vorgaben zu prüfen und an das neue Ziel anzupassen. Am 14. Juli 2021 wurden entsprechende Vorschläge im Rahmen des sog. Fit-for-55-Pakets unterbreitet. Viele dieser Vorschläge befinden sich aktuell in der politischen – oft kontrovers geführten – Diskussion. 

Finanzierung

Zur Finanzierung der nötigen Investitionen soll ein Investitionsplan der Europäischen Union beitragen, den die Brüsseler Behörde am 14. Januar 2021 vorgelegt hat. Insgesamt sollen durch den Plan über die Dekade 2021 bis 2030 1.000 Milliarden Euro öffentliches und privates Kapital zur Umsetzung des Green Deals mobilisiert werden. 

Kontrollmechanismen

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, künftig aller fünf Jahre zu überprüfen, ob die Union in Summe und ihre Mitgliedsstaaten selbst auf Zielerreichungspfad sind und die eingeleiteten Maßnahmen ausreichen. Über die konkreten Inhalte der Kontrollen besteht noch Uneinigkeit.
EU-Rat und Parlament haben sich darauf verständigt, einen Klimarat als wissenschaftliches Beratungsgremien, einzuberufen. Die genaue Ausgestaltung ist noch in Verhandlung. Darüber hinaus sollen sämtliche Legislativvorschläge der EU mit dem Green Deal kompatibel sein.