Verschärfte Vorschriften: Ausgangsstoffe für Explosivstoffe
Um zu verhindern, dass mit bestimmten chemischen Grundstoffen illegale Sprengsätze für kriminelle oder terroristische Zwecke hergestellt werden, ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten. So dürfen Privatpersonen einige Stoffe oberhalb bestimmter Konzentrationswerte nicht mehr erwerben. Für den Handel mit zahlreichen Alltagschemikalien, wie zum Beispiel Salpetersäure oder Wasserstoffperoxid gelten nun ebenfalls Abgabebeschränkungen und erweiterte Informationspflichten.