Merkblatt zu "Konfliktmineralien"

Der US-amerikanische Dodd-Frank Act verpflichtet US-börsennotierte Unternehmen, die Verwendung von „Konfliktmineralien“ in ihren Produkten offenzulegen. Zulieferer dieser Unternehmen sind von dieser Pflicht mittelbar betroffen. Der DIHK hat gemeinsam mit anderen Verbänden ein Merkblatt zur Offenlegungspflicht aus der „Conflict Minerals Rule“ des Dodd-Frank Act verfasst.
Zum 31. Mai 2014 mussten Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, erstmals gegenüber der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC (Securities Exchange Commission) offenlegen, ob in ihrem Produkten sogenannte „Konfliktmineralien“ aus der Demokratischen Republik Kongo oder aus Nachbarstaaten enthalten sind. Hintergrund hierfür ist Section 1502 aus dem US-amerikanischen Gesetz Dodd-Frank Act. Mit der Regelung beabsichtigt die US-amerikanische Regierung, die Finanzierung von bewaffneten Gruppen in Teilen der DR Kongo durch Rohstoffgewinnung und -handel zu unterbinden.
In den vergangenen Monaten haben US-börsennotierte Unternehmen damit begonnen, bei ihren Lieferanten die Herkunft der verwendeten Rohstoffe abzufragen. Diese Nachfragen werden durch die gesamte Lieferkette „durchgereicht“. Auch deutsche Unternehmen liefern entweder direkt in die USA zu oder sind als Zwischenlieferant tätig und daher mittelbar von der Offenlegungspflicht betroffen.
Das rechtsseitige Merkblatt informiert über den Hintergrund und Inhalt von Sec. 1502 Dodd-Frank Act.