Neuordnung der Bauberufe
Ab dem 1. August 2026 tritt die Verordnung zur Neuordnung der Bauberufe in Kraft. Sie wurde am 6. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Datum starten.
Was ändert sich?
Die Neuordnung bringt wichtige Anpassungen mit sich, die die Ausbildung in den Bauberufen moderner, durchlässiger und zukunftsorientierter machen:
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Gestreckte AbschlussprüfungFür die dreijährigen Ausbildungsberufe wird künftig eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Damit wird die Prüfung stärker an den Lernfortschritt angepasst und praxisnäher gestaltet.
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Anrechnungsmodell für zweijährige BerufeIn den zweijährigen Ausbildungsberufen sorgt das neue Anrechnungsmodell für mehr Durchlässigkeit und ermöglicht einen einfacheren Übergang in die dreijährigen Berufe.
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Modernisierte AusbildungsinhalteDie Ausbildungsordnungen wurden umfassend überarbeitet - mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung. Damit werden die künftigen Fachkräfte gezielt auf die Anforderungen des modernen Bauwesens vorbereitet.
Kompakte Informationen zur Neuordnung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung: Ausbau, Hochbau, Tiefbau - Modernisierung auf allen Ebenen
Bitte beachten Sie auch die Umsetzungshilfen zu den jeweiligen Berufen, die das Bundesinstitut für Berufsbildung zur Verfügung stellt.
Und eine weitere Neuerung betrifft den Bautechnischen Konstrukteur: Aus dem Bauzeichner wird zum 1. August 2026 der Bautechnische Konstrukteur.