Laborberufe

Die Laborberufe Biologielaborant/-in, Chemielaborant/-in und Lacklaborant/-in sind mit Hilfe einer Änderungsverordnung novelliert worden
Die Änderungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 166 KB) beinhaltet eine Anpassung an die technologische Entwicklung in Bezug auf die Digitalisierung. Gleichzeitig sind die Wahlqualifikationen optimiert worden.
  • Biologielaborant: statt 21 künftig 16 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind
  • Chemielaborant: statt 28 künftig 20 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind
  • Lacklaborant: statt 18 künftig 20 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind
  • In jeweils nur noch einer Auswahlliste
  • Überarbeitung der „Laborbezogenen Informationstechnik“ in „Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion“ (ähnlich Chemikant)
  • Überarbeitung des „Arbeitens mit automatisierten Systemen im Labor“ in „Arbeiten mit vernetzten, automatisierten Systemen“
Die Neuerungen gelten für alle Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2020.
Der BAVC informiert auf einer neu eingerichteten Webseite umfassend über die Änderungen bei den Laborberufen. Unter www.elementare-vielfalt.de/unternehmen/digitalisierung/labor-berufe finden Sie unter anderem eine ausführliche FAQ sowie eine Arbeitshilfe für Ausbildungsbetriebe.
Informationen für die Praxis stellt die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) Stuttgart auf ihren Seiten zur Verfügung.