Bildungsgutschein

Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit (Wohnortprinzip). Entscheidungskriterien sind u. a. der bisherige berufliche Werdegang und die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Mit einem Bildungsgutschein kann unter zugelassenen Weiterbildungsanbietern gewählt werden. Für die Weiterbildungsförderung können grundsätzlich die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsberater oder auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit